Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass zur Anwendung der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer im Vermessungsentgeltverzeichnis (UmSt-Absenkungserlass VermEVz)

Historische Fassung

Gemäß Artikel 3 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 29.06.2020 (BGBl. I Nr. 31 vom 30.06.2020) wurden die Umsatzsteuersätze für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent reduziert. Dies gilt für Kosten von Leistungen, die in dem genannten Zeitraum fällig gestellt werden.

Die Preise im Vermessungsentgeltverzeichnis (VermEVz) vom 15. Januar 2020 sind Endpreise und beinhalten gemäß Nr. 1.1 Absatz 1 VermEVz die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % beziehungsweise 7 % und die sonstigen Preisbestandteile. Der aufgrund der Absenkung der Umsatzsteuer im oben genannten Zeitraum entstehende Differenzbetrag ist in der Rechnung in Abzug zu bringen und der aktuelle Umsatzsteuersatz mit Betrag auszuweisen.

Der Erlass tritt zum 1. Juli 2020 in Kraft und am 31.12.2020 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Juli 2020

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