Einführung Technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenverkehrstechnik
Aktuelle Fassung
- Die in der Anlage aufgeführten Regelwerke (Richtlinien, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Prüfvorschriften, Merkblätter u. a.) für den Bereich Straßenverkehrstechnik wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und den Straßenbauverwaltungen der Länder oder von Bund/Länder Fachausschüssen erarbeitet.
Der Bundesminister für Verkehr hat diese durch Allgemeine Rundschreiben Straßenbau zur Anwendung auf Bundesfernstraßen eingeführt bzw. auf die Merkblätter hingewiesen. - Die in der Anlage unter den Abschnitten 1. - 3. genannten Technischen Regelwerke führe ich hiermit für Landesstraßen und nach § 45 BbgStrG für die im Zuständigkeitsbereich der Kreise und Gemeinden liegenden Straßen ein.
- Die Straßenbaubehörden im Land Brandenburg werden hiermit angewiesen, im Sinne der o. g. Regelwerke die Qualitätsüberwachung im Rahmen von Kontrolluntersuchungen zu organisieren und durchzuführen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 21. September 1994 | ABl./94, [Nr. 71], S. 1447 | |
| Anlage geändert durch Erlass des MIL vom 30. November 2022 | ABl./22, [Nr. 50], S. 996 | |
| Anlage geändert durch Erlass des MIL vom 2. Februar 2023 | ABl./23, [Nr. 7], S. 123 | |
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