Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik)
Historische Fassung
I
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) - Stand: 1. Januar 2021“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 2. Dezember 2019 (JMBl. S. 152) außer Kraft.
Potsdam, den 18. November 2020
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2020 | JMBl/20, [Nr. 12], S. 146 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2024 durch Allgemeine Verfügung vom 27. November 2023 | JMBl/23, [Nr. 12], S. 203 | |
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