Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003)
(Kurzinformation Umsatzsteuer, Ausgabe 08/03)

Historische Fassung

Der Bundestag hat am 07.11.2003 das „Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003)“ beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28.11.2003 zugestimmt.

Zu Ihrer vorläufigen Information sende ich Ihnen als Anlage eine Zusammenstellung der beschlossenen Änderungen mit Gesetzesbegründungen.

Wesentliche Änderungen

  • Einführung einer Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG) (hierzu wird ein BMF-Schreiben vorbereitet),
  • Einführung einer Steuerlagerregelung (insbesondere § 4 Nr. 4 a UStG),
  • Einführung einer Haftungsregelung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13 c UStG),
  • Einführung einer Haftungsregelung bei Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 13 d UStG),
  • Änderung der Rechnungsvorschriften (§§ 14 bis 14 c, 15 UStG; §§ 31 ff. UStDV) (zu den Rechnungsvorschriften wird ein umfassendes BMF - Schreiben vorbereitet),
  • Streichung des § 15 Abs. 1 a Nr. 2 UStG und des § 15 Abs. 1 b UStG mit Übergangsregelung für Altfahrzeuge (§ 27 Abs. 5 UStG),
  • Vorsteueraufteilung (§ 15 Abs. 4 UStG),
  • Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen auf elektronischem Weg ab 2005 (§ 18 Abs. 1 UStG),
  • Erweiterung der Haftungsregelung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer (§ 25 d UStG),
  • Änderung der Anwendungsregelung zu § 15 a UStG (§ 27 Abs. 8 UStG),
  • Übergang der Ermittlungen zu Einzelauskunftsersuchen anderer Mitgliedstaaten auf die Finanzämter (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe d des Finanzverwaltungsgesetzes).

Weitere anstehende Gesetzesänderungen

Weitere Änderungen des UStG enthält das vom Bundestag am 17.10.2003 beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004). Der Bundesrat hat dem Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Ausgang dieses Vermittlungsverfahrens bleibt abzuwarten.

Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages sind durch das HBeglG 2004 folgende Änderungen vorgesehen:

  • Erweiterung des § 13 b UStG auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, auf Gebäudereinigungsleistungen und auf Bauleistungen i. S. d. § 48 EStG,
  • Einschränkung des § 24 UStG durch Absenkung des Pauschsatzes von 9 % auf 7 % und durch Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Land- und Forstwirte, die weder Bücher führen, noch ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln müssen.

Über den Fortgang dieses Gesetzgebungsverfahrens werde ich Sie informieren.

Ergänzend verweise ich auf die in der Zeit vom 16.02. - 20.02.2004 stattfindenden Schulungsveranstaltungen für Umsatzsteuer-Inspekteure, Umsatzsteuer-Hauptsachbearbeiter und Umsatzsteuer-Sonderprüfer, welche u. a. die wesentlichen Änderungen des StÄndG 2003 zum Inhalt haben werden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Dezember 2003

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