Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

Historische Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) - Stand: 1. Januar 2018“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 22. Juli 2016 (JMBl. S. 70) außer Kraft.

Potsdam, den 11. Oktober 2017

Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Stefan Ludwig

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. Oktober 2017 JMBl/17, [Nr. 11], S. 94
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2020 durch Allgemeine Verfügung vom 2. Dezember 2019 JMBl/19, [Nr. 12], S. 152

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