Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)
Historische Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2022“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 14. November 2019 (JMBl. S. 151) außer Kraft.
Potsdam, den 26. November 2021
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. November 2021 | JMBl/21, [Nr. 12], S. 114 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2024 durch Allgemeine Verfügung vom 8. November 2023 | JMBl/23, [Nr. 12], S. 200 | |
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