Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Trennungsgeldverordnung - Unterkunft und Verpflegung gegen angemessenes Entgelt - Maßgebender Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung für das Jahr 2009 -

Historische Fassung

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 19a des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024), ist durch die Verordnung vom 18. November 2008 (BGBl. I S. 2220) geändert worden.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

Die maßgebenden Sachbezugswerte betragen hiernach

  1. für Gemeinschaftsunterkunft

    für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende einschließlich Anwärter
    2009 in Euro pro Monat
    im Einzelzimmer142,80
    im Doppelzimmer61,20
    im Dreibettzimmer40,80
    im Vierbettzimmer und mehr20,40
    und
  2. für Verpflegung
    2009
    in Euro pro Tag
    volle Tagesverpflegung7,00
    für Frühstück1,53
    für Mittag- oder Abendessen je2,73

Die Änderung der Sachbezugswerte hat Auswirkungen auf die Anwendung folgender Vorschriften:

1. Trennungsgeldverordnung - TGV -

Gemäß § 3 Abs. 3 TGV wird als Trennungstagegeld ein Betrag in Höhe der Summe der nach der Sachbezugsverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen gewährt.

Demnach beträgt das Trennungstagegeld ab dem 1. Januar 2009

täglich 7,00 Euro,

für Berechtigte im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a bis c TGV

täglich 10,50 Euro.

Die Tagessätze des Trennungsgeldes und die Einbehaltungsbeträge bei unentgeltlicher Bereitstellung von Verpflegung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 und 4 TGV können der beigefügten Übersicht - Stand 1. Januar 2009 - entnommen werden.

2. Unterkunft und Verpflegung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg an den Ausbildungseinrichtungen des Landes Brandenburg gegen angemessenes Entgelt

In dem Rundschreiben vom 27. November 1996 (ABl. S. 1158), zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 28. Dezember 2006 (ABl. 2007 S. 135), ist die Höhe der zu entrichtenden Entgelte für Gemeinschaftsunterkunft und Verpflegung unter Hinweis auf die Sachbezugsverordnung geregelt. Die vorgenannten geänderten Sachbezugswerte für das Jahr 2009 treten an die Stelle der dort in Nummer 2 und in der als Anlage beigefügten Muster - Vereinbarung genannten Beträge.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Sachbezugswerte ab 1. Januar 2007 geändert durch Rundschreiben des MdF vom 28. Dezember 2006 ABl./07, [Nr. 3], S. 135
Ursprüngliche Fassung vom 12. Januar 2009 ABl./09, [Nr. 5], S. 179
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 827

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