Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Ansatz der Richtwerte für Vieh nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 22. Februar 1995 - IV B 4 - S 2230 - 3/95 - (BStBl I S. 179) zum 1. Juli 1990 in der D-Markeröffnungsbilanz

Historische Fassung

Zu der Frage, ob landwirtschaftliche Unternehmen in ihrer D-Markeröffnungsbilanz zum 01.07.1990 das Vieh nachträglich mit den Richtwerten gemäß der Anlage zum BMF-Schreiben vom 22.02.1995 (BMF, Schreiben vom 22.02.1995, BStBl I 1995, 179) ansetzen dürfen, vertrete ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der neuen Länder und des Landes Berlin folgende Auffassung:

Der Ansatz dieser Richtwerte in der D-Markeröffnungsbilanz ist grundsätzlich zulässig. Dies gilt auch, wenn in der D-Markeröffnungsbilanz zunächst eine andere zulässige Bewertungsmethode angewandt wurde. Beantragen landwirtschaftliche Unternehmen eine Änderung ihrer D-Markeröffnungsbilanz mit dem Begehren, ihre Bewertung auf die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 22.02.1995 umzustellen, ist die Zustimmung zur Bilanzänderung zu erteilen. Bei einer Änderung der Bilanz haben die betroffenen Unternehmen regelmäßig alle sich aus der geänderten Bewertung ergebenden Folgerungen zu ziehen; die Bilanzänderung umfasst daher ggf. auch die Ermittlung von Auseinandersetzungsguthaben für im Zuge der Umstrukturierung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ausscheidende Mitglieder.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Dezember 1997

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