Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
Verteilung der Beiträge im Jahr 2006

Historische Fassung

Schreiben des Ministeriums der Finanzen - 45.4-6064-170.1.6c - vom 4. Januar 2005

Mit o. g. Schreiben wurde die Information des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger zur Durchführung der Rentenversicherung der Pflegepersonen durch die Festsetzungsstellen für die Beihilfe bzw. die Dienstherren in der seit 1. Januar 2005 geltenden Fassung übersandt. Nummer 9 dieser Information regelt die Beitragstragung und den Verteilungsschlüssel.

Mit Schreiben vom 23. November 2005 hat die Deutsche Rentenversicherung mitgeteilt, dass die Beiträge im Jahr 2006 wie folgt zu zahlen sind:

  • zu 37,506 % an den für den Sitz der Beihilfefestsetzungsstelle zuständigen Regionalträger und
  • zu 62,494 % an die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Um Beachtung wird gebeten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Januar 2006
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen