Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien - RSE)

Historische Fassung

Hierdurch werden die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) - RSE - vom 9. April 2002 verbindlich eingeführt.

Die GGVSE-Durchführungsrichtlinien - RSE sind im Amtlichen Teil des Verkehrsblattes1 Heft 9/2002 Nr. 078 bekannt gegeben. Der Wortlaut der Richtlinien ist in einem Sonderdruck (B 2207)2 zu dem Heft 09/2002 veröffentlicht.

Der Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5 - Nr. 24/1993 - Gefahrgutrecht - vom 9. August 1993 (ABl. S. 1421) sowie der Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5 - Nr. 25/1993 Gefahrgutrecht - vom 9. August 1993 (ABl. S. 1421) treten mit Einführung der RSE vom 9. April 2002 außer Kraft.

1 Das Verkehrsblatt ist über den Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund, beziehbar.

2 Der Sonderdruck ist über den Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund, beziehbar.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. September 2002 ABl./02, [Nr. 46], S. 968
Außer Kraft getreten durch Gemeinsamen Runderlass des MIL, MIK und MASGF vom 31. August 2017 ABl./17, [Nr. 44], S. 968

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