Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 9/05 (RS 9/05)

Historische Fassung

Zeugnisse für den Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb des Berufsabschlusses als Kosmetikerin oder Kosmetiker nach dem Berufsbildungsgesetz (KosBFSV)

Im Vorgriff auf die entsprechende Änderung der Verwaltungsvorschriften über schulische Zeugnisse (VV-Zeugnisse) zuletzt geändert am 25. November 2003 sind die in der Anlage zu diesem Schreiben enthaltenen Zeugnisse für die Schülerinnen und Schüler in diesem Bildungsgang zu verwenden. Die Festlegungen der VV-Zeugnisse vom 1. Dezember 1997, zuletzt geändert am 25.11.2003 gelten auch für diese Zeugnisse.

In-Kraft-Treten

Dieses Rundschreiben tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. Mai 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 5], S. 154

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