Berichtigung des Rundschreibens 7/23 (RS 7/23)
Aktuelle Fassung
Berichtigung des Rundschreibens 7/23 - (RS 7/23) -
Netzwerk Grund- und Förderschulen
Das Rundschreiben 7/23 (RS 7/23) - Netzwerk Grund- und Förderschulen vom 10. Juli 2023 (Abl. MBJS/23, [Nr. 15], S. 255) - wird auf Grund einer fehlerhaften Drucklegung wie folgt berichtigt:
Beim Übergang von 3.2.1 zu 3.2.2 sind unvollständige Sätze vorhanden.
Der Text wird wie folgt berichtigt:
3.2. Regionale Netzwerkgremien
3.2.1. Regionale Netzwerkgremien koordinieren die lokale Netzwerkarbeit. Sie regen Schulentwicklungsprozesse an und ermöglichen themenbezogene Kooperationsbeziehungen von Schulen in der Region. In den Netzwerkgremien werden Handlungsbedarfe aus den lokalen Netzwerken regional bearbeitet und ggf. gegenüber dem für Schule zuständigen Ministerium angezeigt. Die Entwicklung von Expertentum zu besonderen schulfachlichen Themen soll durch die regionalen Netzwerkgremien in den Regionen organisiert werden.
3.2.2. Das regionale Netzwerkgremium entwickelt im Rahmen des Beschlusses des Fachplenums sowie unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus den lokalen Netzwerken Entwicklungsvorhaben für den bildungspolitischen Schwerpunkt (BPS/Eplaus) für das folgende Schuljahr. Ergänzend können weitere Entwicklungsvorhaben geplant und umgesetzt werden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. Juli 2023 | Abl. MBJS/23, [Nr. 18], S. 290 | |
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