Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 7/14 (RS 7/14)

Historische Fassung

Rundschreiben zur Fortgeltung der Rahmenvorgaben für eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher für den Bereich der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg sowie für das Verfahren zur Erteilung der Bescheinigung über die Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten vom 18. August 2009

1. Fortgeltung der Rahmenvorgaben

Die Rahmenvorgaben für eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher für den Bereich der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg sowie für das Verfahren zur Erteilung der Bescheinigung über die Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten vom 18. August 2009 (ABl. MBJS 07/09 S. 307) , die am 31. Dezember 2014 außer Kraft treten, gelten bis zum 31. Dezember 2016 fort.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft. Es tritt am 31. Dezember 2016 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2016 durch Zeitablauf vom 29. Juli 2014 Abl. MBJS/14, [Nr. 11], S. 164
Ursprüngliche Fassung vom 29. Juli 2014 Abl. MBJS/14, [Nr. 11], S. 164

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