Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 7/10 (RS 7/10)

Historische Fassung

Flexible Pflichtstundenverteilung über einen längeren Zeitraum; Führung von Unterrichtsstundenkonten

Rundschreiben 30/00

Gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV Bbg) hat das Ministerium des Innern im Rahmen der Experimentierklausel der Verlängerung der Regelung zu einer abweichenden, ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen durchschnittlichen Pflichtstundenzahl über einen längeren Zeitraum bis zum Schuljahresende 2010/2011 zugestimmt.

Dadurch kann innerhalb dieses Zeitraumes der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte schul- oder schuljahresbezogen abweichend von der durchschnittlichen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung nach Maßgabe des Rundschreibens 30/00 festgelegt und ausgeglichen werden.

Die übrigen Bestimmungen des Rundschreibens 30/00 vom 18.September 2000 gelten inhaltlich uneingeschränkt weiter.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Juli 2010 Abl. MBJS/10, [Nr. 6], S. 172

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