Landesregierung Brandenburg

Rundschreiben 06/26 (RS 6/26)

Aktuelle Fassung

Hinweis: Das Rundschreiben 06/26 vom 24. Juni 2026 (ABl. MBJS Nr. 10) tritt am 1. August 2027 in Kraft.

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2027/2028 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2025 (GVBl. II, Nr. 41, Nr. 48), sowie folgende organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.

  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.

  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.

  4. Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem 28. Juni 2028 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2028 antritt.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Für diese Termine ist für die Abiturprüfung ein Aufgabenvorschlag mit mindestens zwei Aufgabenstellungen dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung zu erarbeiten und zur Genehmigung einzureichen. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenstellungen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2027 in Kraft und am 31. Juli 2028 außer Kraft.

Anlage

Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 in der gymnasialen Oberstufe

Termine und Fristen

Termin/Frist

Vorgang

Rechtsgrundlage

bis zum 26.08.2027

konstituierende Sitzung des Prüfungsaus-schusses

§ 17 GOSTV

bis zum 27.08.2027

Festlegung der Abiturprüfungs-fächer; Beantragung einer besonderen Lernleistung

§ 10 Absatz 2, 3 und 4 GOSTV

bis zum 21.01.2028

Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständi-gen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym-nasiale Oberstufe); bei einer digitalen Übermittlung der dezentralen Aufgabenvorschläge Abgabe bei der oder dem mit der entsprechenden Generalie beauftragten Schulrätin oder Schulrat

§ 23 Absatz 3 GOSTV,

Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV

bis zum 29.03.2028

Späteste digitale Freigabe der genehmigten dez. Abituraufgabenvorschläge

05.04.2028

Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

§ 19 GOSTV

06.04.2028

Bekanntgabe der Abschlussbewertun-gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

§ 19 GOSTV,

§ 19 Absatz 2 GOSTV,

Nummer 13 VV-GOSTV

07.04. bis 15.05.2028

Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,

Termine für die Fächer des Zentralabiturs:

07.04., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau)
24.04., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Grundkurskursniveau),
26.04., 9.00 Uhr, Deutsch (Grund- und Leistungskursniveau),
28.04., 9.00 Uhr, Englisch (Grund- und Leistungskursniveau),
03.05., 9.00 Uhr, Mathematik (Grund- und Leistungskursniveau),
05.05., 9.00 Uhr, Französisch (Grund- und Leistungskursniveau),
09.05., 9.00 Uhr, Biologie (Grund- und Leistungskursniveau),
10.05., 9.00 Uhr, Physik (Grund- und Leistungskursniveau),
11.05., 9.00 Uhr, Chemie (Grund- und Leistungskursniveau)

§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV,

Nummer 14 VV-GOSTV

ab 15.05.2028

Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen

§ 25 GOSTV,

Nummer 16 VV-GOSTV

ab 16.05.

Zeitraum für die Nachschreibetermine,

Termine für die Fächer des Zentralabiturs:

16.05., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau),
17.05., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Grundkursniveau),
22.05., 9.00 Uhr, Deutsch (Grund- und Leistungskursniveau),
24.05., 9.00 Uhr, Englisch (Grund- und Leistungskursniveau),
29.05., 9.00 Uhr, Mathematik (Grund- und Leistungskursniveau),
30.05., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (Grund- und Leistungskursniveau),
06.06., 9.00 Uhr, Französisch (Grund- und Leistungskursniveau)

§ 23 GOSTV

Nummer 14 VV-GOSTV

bis 28.06.2028

Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife

§ 34 Absatz 4 GOSTV

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 24. Juni 2026 Abl. MBJS/26, [Nr. 10], S. 118

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