Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 6/04 (RS 6/04)

Historische Fassung

Zusammenarbeit der Oberstufenzentren mit der Wirtschaft zur Vermeidung von Ausbildungsabbruch sowie zur Senkung der Durchfallquoten in Abschlussprüfungen

Anlagen

Für die Zusammenarbeit von Berufsschule und Ausbildungsstätte ergehen auf der Grundlage von § 16 Abs. 3 der Berufsschulverordnung vom 5. April 2002 (GVBl. II S. 335) folgende Maßgaben. Die in der Anlage ausgewiesenen Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen sowie zur Senkung der Durchfallquoten in der dualen Berufsausbildung entsprechen diesen Maßgaben und kennzeichnen zusätzlich den am 30. Juni 2003 beschlossenen Ausbildungskonsens (s. Anlage).

1. Zusammenarbeit mit den Ausbildenden für ausbildungsbegleitende Hilfen

Auf der Grundlage von § 16 Abs. 3 der Berufsschulverordnung (BSV) sind die Lehrkräfte verpflichtet, geeignete Fördermaßnahmen mit dem Auszubildenden unter Einbeziehung der oder des Auszubildenden abzustimmen.

Zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen ist insbesondere durch Leistungsnachweise gemäß § 4 i. V. m. § 12 BSV auch festzustellen, ob im mathematisch-naturwissenschaftlichen oder im muttersprachlichen Bereich so gravierende Defizite vorhanden sind, dass das Ausbildungsziel voraussichtlich nicht erreicht wird.

Werden entsprechende Defizite oder weitere darüber hinausgehende fachliche Defizite, die zum Nichtbestehen der Ausbildung führen können, festgestellt, sind diese vom jeweiligen OSZ zum Ende des jeweiligen Ausbildungshalbjahres der oder dem Auszubildenden und dem Ausbildenden schriftlich mitzuteilen. Bei Minderjährigen ergehen die schriftlichen Mitteilungen an die Eltern. Hierbei ist der Empfängerin oder dem Empfänger mitzuteilen, dass mit diesem Schreiben bei der als zuständig benannten Agentur für Arbeit eine ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) beantragt werden kann.

2. Auswertungen von Prüfungen

Die im Folgenden festgelegten Auswertungen und Analysen dienen der Optimierung der Unterrichtsarbeit sowie der Verbesserung der Vergleichbarkeit schulischer Leistungen.

2.1 Die Fach- bzw. Teilkonferenzen gemäß § 94 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes gleichen die Anforderungsprofile der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie der gestreckten Abschlussprüfungen - nachfolgend Prüfungen genannt - mit den jeweiligen Rahmenlehrplänen ab.

2.2 In einem weiteren Verfahren sind die Ergebnisse (Noten) der Prüfungen im Hinblick auf die schulischen Noten im Sinne der Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Benotungen zu analysieren.

2.3 Bei den Auswertungen der Prüfungen und Prüfungsergebnisse gemäß 2.1 und 2.2. sind auch die Lehrkräfte, die in den entsprechenden Prüfungsausschüssen mitarbeiten, zu beteiligen. In Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt oder den staatlichen Schulämtern sind übergreifende Fach- oder Teilkonferenzen der OSZ gemäß § 87 Abs. 4 i. V. m. § 94 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes durchzuführen.

3. Schulische Förderung

Der in den Stundentafeln ausgewiesene Wahlpflichtbereich ist gemäß § 11 Abs. 3 BSV ebenso wie der Förderunterricht gemäß Nummer 2 Abs. 3 a der VV-Unterrichtsorganisation verstärkt zur Verbesserung der Leistungen als Stützung zu verwenden.

Anlage

Brandenburgischer Ausbildungskonsens fordert: Ausbildung - jetzt!

Die Partner des brandenburgischen Ausbildungskonsenses haben sich angesichts der außerordentlich angespannten Ausbildungssituation im Land Brandenburg auf ein gemeinsames Handeln verständigt. Ziel des Konsenses bleibt es, auch in einer wirtschaftlich schwierigen Situation jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten. Die Partner wollen dabei.

  1. gemeinsam und abgestimmt für mehr Ausbildung werben,
  2. Betriebe für mehr Ausbildung mobilisieren und ihnen Hemmnisse und Probleme im Hinblick auf die Ausbildung aus dem Weg räumen.

1. Ausbildungssituation 2003

Die Situation am Ausbildungsmarkt hat sich in den laufenden Jahren weiter verschlechtert. Trotz der Einführung neuer Berufe und der Modernisierung von Ausbildungsberufen ist ein erneuter Rückgang des betrieblichen Ausbildungsangebotes zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind insbesondere die derzeitige konjunkturelle Entwicklung und die spezifische Wirtschaftsstruktur im Land Brandenburg. Die brandenburgische Wirtschaft wird trotz aller Anstrengungen aus eigener Kraft nicht allen ausbildungsfähigen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anbieten können. Die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze ist daher - auch im Sinne einer Wirtschaftsförderung - weiterhin eine Aufgabe von Bund und Land. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert die Berufsausbildung von speziellen Zielgruppen unversorgter Bewerber und Bewerberinnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

2. Zusätzliche Ausbildungsangebote keine Selbstverständlichkeit

Die ausreichende Versorqung von Ausbildungsplatzbewerbern konnte in den vergangenen Jahren neben den Ausbildungsleistungen der brandenburgischen Betriebe insbesondere durch die Anstrengungen von Bund, Land und Bundesanstalt für Arbeit erreicht werden. Auch in diesem Jahr werden im Rahmen des Ausbildungsplatzengebotes 0st 2003 erneut 5.000 zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten werden können. Diese Angebote wie auch die Magnahmen der Bundesanstalt für Arbeit sind eine Chance fur jeden einzelnen Jugendlichen! Die durch die Steuerzahler bzw. Beitragsentrichter finanzierten Angebote sind keine Selbstverständlichkeit! Die Partner des brandenburgischen Ausbildungskonsenses stimmen daher darin überein, dass Jugendlichen derartige Angebote in der Regel nur einmal unterbreitet werden sollen und unbegründete Ablehnungen nicht akzeptiert werden können.

3. Berufsvorbereitung verbessern

Die Partner des Ausbildungskonsenses sind sich in diesem Zusammenhang einig, dass eine weitere Verbesserung der Berufsvorbereitung in den allgemeinbildenden Schulen notwendig ist. Sie unterstützen daher das „Netzwerk Zukunft - Schule und Wirtschaft für Brandenburg“. Ziel sollte sein, dass jede allgemeinbildende Schule mit mindestens einem Unternehmen bzw. Unternehmensverbund kooperiert, damit der allgemeinbildende Unterricht praxisnäher gestaltet wird. Betriebspraktika sollten durchgängig und mehrfach ab der 8. Klasse angeboten und systematisch im Schulunterricht vorbereitet und ausgewertet werden. Die Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft sowie der Berufsberatung bei den Arbeitsämtern und die (Qualifizierung von Lehrkräften im Sinne der Vermittlung von praktischen Erfahrungen in der Arbeitswelt sollten verbindlich festgelegt werden.

4. Verbesserung der Lernortkooperation

Die Kooperation der Lernorte Betrieb, Berufsschule und Überbetriebliche Berufsbildungsstätte muss weiter optimiert werden. Neben einer ausreichenden Versorgung mit Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten muss das berufsschulische Angebot auch in Zukunft eine regional gleichmäßige und angemessene Versorgung der berufsschulpflichtigen Jugendlichen gewährleisten. Dies gilt vorrangig für eine ausreichende und qualifizierte Personalausstattung der Berufsschulen.

Der Auftrag der Berufsschule ist nach Auffassung der Partner des brandenburgischen Ausbildungskonsenses um den Aufbau eines gezielten Nachhilfe- und Fördersystems zu erweitern, dass auf den Ausgleich ungenügender bzw fehlender Kenntnisse der Auszubildenden abzielt.

5. Ausbildungsoffensive 2003 unterstützen

Die Partner des brandenburgischen Ausbildungskonsenses begrüßen und unterstützen die auf Bundesebene angeschobene Ausbildungsbildungsoffensive 2003. Sie erwarten dabei, dass Ausbildungsbetriebe, die überdurchschnittlich ausbilden, stärker als bisher entlastet werden.

6. Reform der Beruflichen Ausbildung voranbringen

Die Reform der beruflichen Ausbildung muss darüber hinaus auf Bundesebene vorangetrieben werden. Die Partner des brandenburgischen Ausbildungskonsenses erwarten dabei, dass

  1. bei der Modernisierung von Ausbildungsberufen die Anforderungen im Hinblick auf techni sche Neuerung und Entwicklungen in der Arbeitswelt mit Augenmaß festgelegt werden,
  2. differenzierte Ausbildungsangebote für praktisch begabte Jugendliche geschaffen werden, die Chancen im Beschäftigungssystem eröffnen,
  3. die Einführung neuer hzw. neu geordneter Berufe in einer Form vollzogen wird, die der kleinteiligen Wirtschaftsstruktur in Brandenburg gerecht wird.

7. Gemeinsam Handeln

Die Partner des Ausbildungskonsenses verabreden, dass sie ihre Aktivitäten eng untereinander abstimmen und gemeinsam öffentlichkeitswirksam darstellen werden.

Auf dieser Grundlage appellieren die Partner des brandenburgischen
Ausbildungskonsenses gemeinsam:

Ausbildungsplätze jetzt zur Verfügung stellen

Alle betrieblichen Ausbildungsplätze sollen mit geeigneten Bewerbern besetzt werden und alle ausbildungsfähigen und willigen Jugendlichen die Möglichkeit einer Berufsausbildung erhalten.

Wir appellieren deshalb an alle Betriebe, weitere Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, freie Ausbildungsplätze dem Arbeitsamt zu melden und alle Lehrstellen durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrages baldmöglichst zu besetzen. Zusätzliche Fördermittel sind nicht zu erwarten.

Ausbildungsalternativen prüfen und Ausbildungschancen nutzen

Alle Schulabgänger und -abgängerinnen fordern wir auf, sich umfassend und frühzeitig über Chancen und Anforderungen der Berufswelt und des Arbeitsmarktes zu informieren und flexibel alle Möglichkeiten zu nutzen:

Nehmen Sie die Beratungsangebote der Arbeitsämter, der Kammern und anderer Institutionen wahr. Sofern Sie die Fachhochschulreife oder Hochschulreife besitzen, informieren Sie sich gründlich über die Studienmöglichkeiten an den brandenburgischen Hochschulen.

Zusammenarbeit und Kooperation auf allen Ebenen:

Die Partner des Ausbildungskonsenses fordern alle in der beruflichen Bildung verantwortlichen Stellen und Personen auf:

Lassen Sie nicht in Ihrem Engagement zugunsten einer Ausbildung der Jugend unseres Landes nach. Informieren Sie frühzeitig über Chancen und Anforderungen der Berufswelt und des Arbeitsmarktes. Arbeiten Sie eng und vertrauensvoll vor Ort und in den Regionen zusammen. Nur gemeinsam können wir es schaffen, jedem Ausbildungswilligen ein entsprechendes Angebot zu machen.

Potsdam, den 30. Juni 2003

Für die Landesregierung
Brandenburg:
Der Handwerkskammertag
Land Brandenburg
Der MinisterpräsidentDie Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg
Der Minister für Arbeits,
Soziales, Gesundheit und Frauen
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V.
Der Minister für Bildung,
Jugend und Sport
Der Deutsche Gewerkschaftsbund
Der Minister für WirtschaftDas Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg

Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und zur Senkung der Durchfallquote in Abschlussprüfungen Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung Brandenburg (LAB)

Vom 17. März 2004

I. Ausgangssituation

  1. Auszubildende
    • Die Leistungsfähigkeit mancher Schulabgänger erschwert den Abschluss und die erfolgreiche Durchführung von Ausbildungsverträgen. Insbesondere in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereichen und in Deutsch bestehen bei zu vielen Schulabgängerinnen und Schulabgängern erhebliche Mängel, die die erfolgreiche Durchführung einer Ausbildung gefährden.
    • Oftmals sind die Sozialkompetenzen dieser Jugendlichen noch nicht hinreichend ausgebildet.
  2. Ausbildungsbetriebe
    • Die Ausbildungsbetriebe nutzen noch zu wenig die Möglichkeit, ihre Jugendlichen an den sog. Ausbildungsbegleitenden Hilfen der Agenturen für Arbeit (abH) teilnehmen zu lassen.
    • Es fehlt an einem engen Kontakt zum Oberstufenzentrum (OSZ) um auch auf diesem Weg zusätzliche schulische Hilfen für einzelne Auszubildende absprechen zu können.
  3. Oberstufenzentrum
    • Der Kontakt zwischen Betrieb und Schule stellt sich oftmals trotz bestehen der rechtlicher Möglichkeiten (vgl. § 16 der Berufsschulverordnung - BSVO -) als schwierig dar.
    • Die Zeugnisnoten sind oft besser als die Ergebnisse in den Prüfungen. Da durch erkennen viele Betroffene nicht oder viel zu spät den Ernst der Lage.

II. Handlungsempfehlungen

  1. Auszubildende
    • Die Jugendlichen müssen frühzeitiger auf ihre Defizite bezüglich des Ausbildungserfolges hingewiesen werden, damit sie an sich selbst arbeiten können bzw. ggf. noch rechtzeitig abH bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen können
  2. Ausbildungsbetriebe
    Die Betriebe müssen vermehrt den Kontakt zu den OSZ und zu den zuständigen Stellen suchen, um Ansprüche an die Berufsausbildung abzugleichen und Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegentreten zu können z. B. durch Beantragung von abH.
  3. Oberstufenzentrum
    • Hinsichtlich der Anforderungen und der Bewertung bedarf es einer engeren Abstimmung zwischen OSZ, Ausbildungsbetrieb und Prüfungsausschuss, um den Auszubildenden rechtzeitig die Defizite aufzuzeigen.
    • Es muss ein wirksames Frühwarnsystem aufgebaut werden. Dabei informieren die OSZ gezielt und frühzeitig die Ausbildungsbetriebe über festgestellte Defizite und Mängel; § 16 der Berufsschulverordnung bietet hierfür hinreichend Handlungsspielraum für Ausbildungsbetrieb und Oberstufenzentrum. Die Information soll so früh wie möglich erfolgen, als sinnvoll wird das Ende des ersten Ausbildungshalbjahres erachtet, da sich erfahrungsgemäß zu diesem Zeitpunkt die Lehrkräfte ein zutreffendes Bild über die Jugendlichen machen können. Eine zu wohlwollende und beschönigende Notengebung durch das OSZ wirkt sich hierbei negativ für die Jugendlichen aus, da diese Noten das wichtigste Prüfkriterium der Agenturen für Arbeit bei der Einzelfallentscheidung zur Bewilligung von abH sind.
    • Die Fach- bzw. Teilkonferenzen der OSZ sollen unter Beteiligung der Lehrkräfte in den Prüfungsausschüssen die Anforderungsprofile der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie der gestreckten Abschlussprüfungen mit den jeweiligen Rahmenlehrplänen abgleichen. Ebenso sollen die Ergebnisse (Noten) der Prüfungen im Hinblick auf die schulischen Noten im Sinne der Vergleichbarkeit von Leistungsanforderungen und Benotungen analysiert werden.
    • Die Leistungsnachweise sollen im Verlauf der Ausbildungszeit verstärkt den ganzheitlichen Ansatz von Prüfungen berücksichtigen.
  4. Einbindung der Agenturen für Arbeit
    Die Agenturen für Arbeit haben mit der Möglichkeit der Bewilligung von Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) ein wirksames Instrument zur zusätzlichen Qualifizierung der Auszubildenden. Statistiken zeigen, dass dieses Instrument in Brandenburg noch zu wenig genutzt wird. Daher folgende Schlussfolgerungen.
    • Das Instrument abH muss bei allen Beteiligten offensiv vertreten werden.
    • Ausbildungsbetriebe und Auszubildende sind gehalten, bei Vorliegen entsprechender Hinweise frühzeitig bei der zuständigen Agentur für Arbeit abH zu beantragen.
    • Die Regionaldirektion Berlin/Brandenburg wird gebeten, den jeweiligen Agenturen für Arbeit vor Ort zu empfehlen, das entsprechende Prüf- und Bewilligungsverfahren kurz und unbürokratisch durchzuführen.
    • Die Agenturen für Arbeit sollen die Träger anregen, die abH in den OSZ vorzustellen, damit sich auch die Auszubildenden vorab informieren können.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 22. April 2004 Abl. MBJS/04, [Nr. 8], S. 207
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2012 durch Rundschreiben vom 19. Februar 2012 Abl. MBJS/12, [Nr. 3], S. 157

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen