Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 5/14 (RS 5/14)

Historische Fassung

Termine und Fristen für die Abiturprüfungen im Jahr 2015 im Zweiten Bildungsweg

1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2015 im Zweiten Bildungsweg

Für die Abiturprüfung im Jahre 2015 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2014 in Kraft und am 31. Juli 2015 außer Kraft.

Anlage

Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2015 im Zweiten Bildungsweg

VorgangBezug zur ZBWV *)Termin/Frist
Unterrichtsbeginn25.8.2014
Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches **)§ 24 Absatz 4 Satz 2spätestens am 15.9.2014
Mitteilung der gewählten schriftlichen Abiturprüfungsfächer an das staatliche Schulamtspätestens am 22.9.2014
Bildung des Prüfungsausschusses§ 31spätestens am 6.10.2014
Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt§ 29 Absatz 1spätestens am 13.10.2014
Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung beim staatlichen Schulamt§ 35 Absatz 5spätestens am 26.1.2015
Festlegung der Bewertungen für das vierte Semesterfrühestens am 25.3.2015
Zulassung zur Abiturprüfung§ 30frühestens am 27.3.2015,
spätestens am 31.3.2015
Unterrichtsende für das vierte Semester20.4.2015
schriftliche Abiturprüfungen§ 36vom 27.4.2015 bis spätestens 18.5.2015
mündliche Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach§ 38 Absatz 1vom 19.5.2015 bis spätestens 5.6.2015
Feststellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses; Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Absatz 2
§ 38 Absatz 3
frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 12.6.2015
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Bekanntgabe der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfachfrühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 12.6.2015
Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **)§ 38 Absatz 4
§ 38 Absatz 5
frühestens nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 12.6.2015
zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Absatz 3 und 5frühestens drei Tage nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach,spätestens am 23.6.2015
Ausgabe der Abiturzeugnissespätestens am 30.6.2015

*) Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung - ZBWV) vom 6. Juli 1998 (GVBl. II S. 490), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. November 2012 (GVBl. II Nr. 93)

**) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2015 durch Zeitablauf vom 28. März 2014 Abl. MBJS/14, [Nr. 6], S. 79
Ursprüngliche Fassung vom 28. März 2014 Abl. MBJS/14, [Nr. 6], S. 79

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