Historische Fassung Rundschreiben 5/12 (RS 5/12)
Historische Fassung
Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2012/13
- Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2012/13 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
- Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:
Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Im Anschluss an die schriftliche Fremdsprachenprüfung findet nach einer angemessenen Pause weiterhin Unterricht statt. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.
Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung
Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden. - Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2012 in Kraft und am 31. Juli 2013 außer Kraft.
Anlage
Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2012/13
Zeiträume und Termine
| Termin/Zeitraum | Vorgang | Rechtsgrundlage | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 14. September 2012 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 25 Absatz 1 Sek I-V | |||
| Bis 15. Februar 2013 | Festlegung des Termins der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss | § 22 Absatz 1 Nummer 4 Sek I-V i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V | |||
| Ab 25. Februar 2013 Ab 04. März 2013 | Wahl der Fremdsprache in der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch die Schülerinnen und Schüler Fremdsprachenprüfung Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses | § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 Sek I-V § 26 Absatz 3 Sek I-V | |||
| 16. April 2013 | schriftliche Prüfung Deutsch | § 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V | |||
| 18. April 2013 | schriftliche Prüfung Mathematik | § 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V | |||
| 23. April 2013 | Schriftliche Prüfung Englisch | § 22 Absatz 1 Nummer 3 Sek I-V i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V | |||
| 20. Mai 2013 | frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten und der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache sowie für die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache | § 26 Absatz 4 Sek I-V | |||
| 21. Mai 2013 | frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Plicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich sowie für die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik | § 22 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 26 Absatz 4 Sek I-V, |
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Juli 2013 durch Zeitablauf vom 19. April 2012 | Abl. MBJS/12, [Nr. 4], S. 234 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 19. April 2012 | Abl. MBJS/12, [Nr. 4], S. 234 | |
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