Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 5/11 (RS 5/11)

Historische Fassung

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2011/12

  1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2011/12 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
  2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

    Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Im Anschluss an die schriftliche Fremdsprachenprüfung findet nach einer angemessenen Pause weiterhin Unterricht statt. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.

    Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

    Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.
  3. Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2011 in Kraft und am 31. Juli 2012 außer Kraft.

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2011/12

Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangRechtsgrundlage

Bis 12. September 2011

konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses§ 25 Absatz 1 Sek I-V
Bis 10. Februar 2012Festlegung des Termins der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss§ 22 Absatz 1 Nummer 4 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1
VV-Sek I-V
Ab 27. Februar 2012
Ab 05. März 2011
Wahl der Fremdsprache in der mündlichen Fremdsprachenprüfung durch die Schülerinnen und Schüler
Fremdsprachenprüfung
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 2 Sek I-V
§ 26 Absatz 3 Sek I-V
24. April 2012schriftliche Prüfung Deutsch§ 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
26. April 2012schriftliche Prüfung Mathematik§ 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
03. Mai 2012Schriftliche Prüfung Englisch§ 22 Absatz 1 Nummer 3 Sek I-V
i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
24. Mai 2012frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten und der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache
sowie
für die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache
§ 26 Absatz 4 Sek I-V
25. Mai 2012frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Plicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich
sowie
für die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik
§ 22 Absatz 2 Satz 1 i. V. m.
§ 26 Absatz 4 Sek I-V,
Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V
§ 22 Absatz 2 Satz 2 i. V. m.
§ 26 Absatz 4 Sek I-V,
Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2012 durch Zeitablauf vom 26. April 2011 Abl. MBJS/11, [Nr. 3], S. 139
Ursprüngliche Fassung vom 26. April 2011 Abl. MBJS/11, [Nr. 3], S. 139

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