Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 5/08 (RS 5/08)

Historische Fassung

Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2009 im Zweiten Bildungsweg

1. Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2009 im Zweiten Bildungsweg

Für die Abiturprüfung im Jahre 2009 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2008 in Kraft und am 31. Juli 2009 außer Kraft.

Anlage

Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2009 im Zweiten Bildungsweg

VorgangBezug zur ZBWV *)Termin/Frist
Unterrichtsbeginn1.9.2008
Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches **)§ 24 Abs. 4 Satz 2spätestens am 15.9.2008
Mitteilung der gewählten schriftlichen Abitur-prüfungsfächer an das staatliche Schulamtspätestens am 22.9.2008
Bildung des Prüfungsausschusses§ 31spätestens am 23.9.2008
Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt§ 29 Abs. 1spätestens am 13.10.2008
Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung beim staatlichen Schulamt§ 35 Abs. 5spätestens am 16.2.2009
Festlegung der Bewertungen für das vierte Semesterfrühestens am 7.4.2009
Zulassung zur Abiturprüfung§ 30frühestens am 21.4.2009,
spätestens am 23.4.2009
Unterrichtsende für das vierte Semester23.4.2009
schriftliche Abiturprüfungen§ 36vom 24.4.2009 bis spätestens 13.5.2009
mündliche Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 1vom 18.5.2009 bis spätestens 8.6.2009
Feststellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses; Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 2
§ 38 Abs. 3
frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 12.6.2009
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Be-kanntgabe der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfachfrühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 12.6.2009
Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **)§ 38 Abs. 4
§ 38 Abs. 5
frühestens nach Bekanntgabe der Prü-fungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 12.6.2009
zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 3 und 5frühestens am 16.6.2009,
spätestens am 26.6.2009
Ausgabe der Abiturzeugnissespätestens am 30.6.2009

*) Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung - ZBWV) vom 6. Juli 1998 (GVBl. II S. 490)
**) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2009 durch Zeitablauf vom 6. Mai 2008 Abl. MBJS/08, [Nr. 4], S. 134
Ursprüngliche Fassung vom 6. Mai 2008 Abl. MBJS/08, [Nr. 4], S. 134

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