Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 3/07 (RS 3/07)

Historische Fassung

Termine und Fristen für die Abiturprüfungen im Jahr 2008 im Zweiten Bildungsweg

1 Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2008 im Zweiten Bildungsweg

Für die Abiturprüfung im Jahre 2008 im Zweiten Bildungsweg gelten die in der Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Der Plan für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach wird zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht. Die Pläne für die Durchführung der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach und für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach werden zwei Unterrichtstage vor dem Beginn des jeweiligen Prüfungszeitraumes durch öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht.

Zwischen zwei schriftlichen Abiturprüfungen soll ein Prüfling mindestens einen Tag Pause haben. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach finden für einen Prüfling an einem Tage statt, sofern der Prüfling nicht Prüfungen an verschiedenen Tagen wünscht und dies möglich ist.

2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2007 in Kraft und am 31. August 2008 außer Kraft.

Anlage

Termine und Fristen für die Abiturprüfung im Jahre 2008 im Zweiten Bildungsweg

VorgangBezug zur ZBWV *)Termin/Frist
Unterrichtsbeginn27.8.2007
Wahl des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches **)§ 24 Abs. 4 Satz 2spätestens am 10.9.2007
Mitteilung der gewählten schriftlichen Abiturprüfungsfächer an das staatliche Schulamtspätestens am 17.9.2007
Bildung des Prüfungsausschusses§ 31spätestens am 1.10.2007
Vorlage des schulischen Zeitplanes für die Abiturprüfung (Entwurf) beim staatlichen Schulamt§ 29 Abs. 1spätestens am 26.10.2007
Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Abiturprüfung beim staatlichen Schulamt§ 35 Abs. 5spätestens am 18.2.2008
Festlegung der Bewertungen für das vierte Semesterfrühestens am 18.4.2008
Zulassung zur Abiturprüfung§ 30frühestens am 18.4.2008,
spätestens am 21.4.2008
Unterrichtsende für das vierte Semester21.4.2008
schriftliche Abiturprüfungen§ 36vom 23.4.2008 bis spätestens 7.5.2008
mündliche Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 1vom 19.5.2008 bis spätestens 6.6.2008
Feststellung des vorläufigen Prüfungsergebnisses; Festlegung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 2
§ 38 Abs. 3
frühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 9.6.2008
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in den schriftlichen Prüfungen und in den mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach; Bekanntgabe der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfachfrühestens am letzten Tag der mündlichen Prüfungen im vierten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 9.6.2008
Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **); Wahl der Reihenfolge der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch den Prüfling **)§ 38 Abs. 4
§ 38 Abs. 5
frühestens nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach und der festgelegten zusätzlichen mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach,
spätestens am 9.6.2008
zusätzliche mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach§ 38 Abs. 3 und 5frühestens am 16.6.2008,
spätestens am 20.6.2008
Ausgabe der Abiturzeugnissespätestens am 30.6.2008

*) Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung - ZBWV) vom 6. Juli 1998 (GVBl. II S. 490)
**) Termine mit einem Sternchen-Symbol müssen im schulischen Zeitplan mit einer Uhrzeitangabe versehen sein

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. August 2008 durch Zeitablauf vom 24. April 2007 Abl. MBJS/07, [Nr. 5], S. 120
Ursprüngliche Fassung vom 24. April 2007 Abl. MBJS/07, [Nr. 5], S. 120

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