Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 30/04 (RS 30/04)

Historische Fassung

Umsetzung der uneingeschränkten Geltung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab 1. August 2005 an Schulen des Landes Brandenburg

Anlage: Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung

1. Als Teil der Beschlüsse zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung wurde in der Wiener Absichtserklärung vom 1. Juli 1996 die „Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung“ mit internationaler Besetzung (Deutschland, Österreich, Schweiz) gegründet. Sie hatte den Auftrag, die Verwendung der Neuregelung in der Schule, den Medien, der Verwaltung etc. zu beobachten und zu begleiten, das Regelwerk zu kommentieren, strittige Fälle zu erläutern und auf die Wahrung der einheitlichen Rechtschreibung zu achten. Im Abstand von zwei Jahren erstattete sie den staatlichen Stellen in den beteiligten Ländern Bericht über ihre Arbeit. Der vierte Bericht vom 27. November 2003 war ihr letzter. In ihm schlägt die Kommission einige Änderungen der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vor. (Vgl. Anlage.)

Dieser Bericht wurde von den internationalen Partnern, der Ministerpräsidentenkonferenz und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die vorgeschlagenen Änderungen werden keine der bisher unterrichteten Schreibweisen falsch, so dass Schulbücher, die der Neuregelung folgen, weiter benutzt werden können. Die vereinbarten Änderungen (vgl. Anlage) werden im Rahmen von Neubearbeitungen oder bei Neuerscheinungen von Schulbüchern berücksichtigt.

Die Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung wurde ersetzt durch einen „Rat für deutsche Rechtschreibung“, dem auch Kritiker der Neuregelung angehören. Er übernimmt im Wesentlichen die Aufgaben, die bislang die Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung erfüllte.

2. Für die öffentlich getragenen Schulen im Land Brandenburg gilt ab 1. August 2005 Folgendes:

2.1 Ab 1. August 2005 ist an allen Schulen die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung verbindlich, einschließlich der vereinbarten Änderungen. (Vgl. Anlage.)

2.2 Ab 1. August 2005 werden Schreibweisen, die der Duden-Regelung vor 1998 folgen, als Fehler gewertet.

2.3 Hinsichtlich der Freigaben der Rechtschreibung (bei Variantenschreibung einzelner Wörter, z. B.: Fassette - Facette, Delphin - Delfin, Bonbonniere - Bonboniere, Chansonnier - Chansonier oder bei Kann-Regelungen in der Zeichensetzung) dürfen keine Bevorzugungen einzelner Schreibweisen erfolgen.

2.4 Ab 1. August 2005 dürfen im Deutschunterricht in der Regel nur noch Lernmittel, die der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung folgen, verwendet werden.

2.5 Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, sich im Selbststudium eventuelle Veränderungen der Schreibweisen der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung anzueignen. Darüber hinaus begleitet das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) Angelegenheiten der Rechtschreibung weiterhin mit Fortbildungsangeboten. Die Schulleitungen stellen sicher, dass mindestens eine Lehrkraft der Fachkonferenz Deutsch der jeweiligen Schule entsprechende Fortbildungsangebote wahrnimmt und an der eigenen Schule als Multiplikatorin bzw. Multiplikator wirkt.

2.6 Lehrkräfte anderer Fächer sollen die Fortbildungsangebote der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihrer Schule wahrnehmen und die notwendigen Kenntnisse in der deutschen Rechtschreibung erwerben. Bei Korrekturen der Facharbeiten sollen sie ab 1. August 2005 so verfahren, wie unter Nr. 2. 2 bestimmt.

2.7 In Zweifelsfällen sind (bei unterschiedlichen Angaben einzelner Wörterbücher) der amtliche Regelteil und/oder das amtliche Wörterverzeichnis heranzuziehen, die im Amtsblatt 12/96 vom 21.10.1996 (ABl. MBJS S. 502) veröffentlicht sind, zuzüglich der als Anlage beigefügten Änderungen des 4. Berichtes der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung. Das Amtsblatt liegt jeder Schule und jeder Schulbehörde vor. Es ist außerdem im Internet unter www.mbjs.brandenburg.de abrufbar. Dort finden Sie auch die diesem Rundschreiben beigefügte Anlage. Den 4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung finden Sie unter www.ids-mannheim.de.

3. Für Ersatzschulen und anerkannte Ergänzungsschulen gelten die Nummern 2. 1 bis 2. 4 entsprechend. Dies gilt ebenfalls für Ergänzungsschulen, sofern diese auf Nichtschülerprüfungen vorbereiten.

4. In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten:

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Rundschreiben 36/98 vom 29. Juli 1998 (ABl. MBJS S. 484) außer Kraft.

Anlage

Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung

a) Laut-Buchstaben-Zuordnung

Die Kommission sieht keine weiteren Neuschreibungen vor, sie wendet sich damit gegen Erwägungen in Analogie zu Tipp und Stopp auch die Schreibweise von *Topp zuzulassen. Sie schlägt auch nicht die Aufgabe oder Rücknahme neu zugelassener Schreibweisen (wie Ass, nummerieren, überschwänglich etc.) vor. Als Änderung ist vorgesehen bei der Fremdwortschreibung auf die Benennung von Haupt- und Nebenvarianten zu verzichten. Das ist sachgemäß, weil damit die weitere Entwicklung offen gelassen wird.

b) Getrennt- und Zusammenschreibung

An Teilen dieses Bereichs der Neuregelung hatte sich heftige Kritik entzündet. Die Kommission will mit Regeländerungen, -präzisierungen und Einzelfalländerungen auf die geäußerte Kritik reagieren. Dabei geht es einmal darum, an der Grundentscheidung für die Orientierung am grammatischen Aspekt festzuhalten, aber dort, wo die entsprechenden formalen Proben nicht eindeutig genug sind, mit zusätzlichen Erläuterungen Klarheit zu schaffen. Da nicht alle Fälle eindeutig entscheidbar sind, weil sich Argumente für verschiedene Schreibweisen finden lassen, soll größere Freiheit für die Schreibenden geschaffen und in diesen Fällen sowohl Getrennt- als auch Zusammenschreibung zugelassen werden:

b1) Die Liste von Partikeln, die mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden können, wird um einige wenige bisher fehlende Partikel ergänzt (§ 34 (1)). Der Charakter der geschlossenen Liste (abschließende Aufzählung) bleibt erhalten. Betroffen sind dahinter, darauf/drauf, darauflos/drauflos, darin/drin, darüber/drüber, darum/drum, darunter/drunter, davor, draus, hinter, hinterdrein, nebenher, vornüber. Nur in diesen Fällen kommt es im Vergleich zum jetzigen Stand zu abweichenden Schreibweisen; jedoch ist deren Anzahl sehr gering, zumal in einigen Wörterbüchern bisher schon eine Reihe solcher Zusammensetzungen in Zusammenschreibung verzeichnet ist.

b2) Durch eine präzisere Formulierung von § 34 E 1 wird erreicht, dass besser unterschieden werden kann, wann solche Partikel als freies Adverbial mit Verben auftreten. Als Beispiel mag zusammen spielen (Halma) versus zusammenspielen (da haben verschiedene Faktoren zusammengespielt) dienen. Als Entscheidungshilfe wird eingefügt, dass im ersten Fall ein anderes Wort zwischen die beiden Bestandteile gerückt werden kann (wir wollen zusammen Halma spielen).

b3) Für den Fall Leid tun wird die neue zusätzliche Variante leidtun (wie teilnehmen, kundtun) eingeführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich eine eindeutige Entscheidung für adjektivischen und substantivischen Gebrauch nicht treffen lässt.

b4) Die besonders häufig kritisierte Regelung zur Getrenntschreibung von Verbindungen mit Partizipien wird in folgender Hinsicht geändert:

  • Wenn die gesamte Verbindung komparierbar ist (Beispiel zeitsparend/zeitsparender), ist Getrennt- und Zusammenschreibung zulässig (das kann aus der bisherigen Regelung schon abgeleitet werden, das Wörterverzeichnis enthält auch entsprechende Einträge wie gewinnbringend, wird aber jetzt explizit formuliert).
  • Ebenso wird in Fällen wie allein stehend (auch zulässig alleinstehend) und Rat suchend (auch zulässig ratsuchend) u. a. verfahren, weil hier eine Univerbierung zu beobachten ist. Insbesondere in diesen Fällen werden frühere Zusammenschreibungen wieder zulässig. Die Kritik an der angeblichen „Wortvernichtung“ erledigt sich damit.

b5) Bei fremdsprachlichen Übernahmen von Adjektiv und Substantiv, die sich im Deutschen wie Zusammensetzungen verhalten, ist Zusammenschreibung oder in Analogie zur Herkunftssprache Getrenntschreibung möglich (Bluejeans/Blue Jeans).

Im Übrigen bleibt die Erweiterungs- bzw. Steigerungsprobe bei der Verbindung von Adjektiven und Verben erhalten, ebenso bleibt es bei der generellen Getrenntschreibung von Adjektiven mit den Endungen -ig, -isch und -lich sowie bei der Getrenntschreibung aller Verbindungen mit dem Wort sein und von allen Verbindungen mit Wörtern, die auf -einander enden.

c) Schreibung mit Bindestrich

Die Regelungen zur Schreibung mit Bindestrich haben nur wenig Kritik hervorgerufen. Allerdings muss eine Bestimmung korrigiert werden. In Fällen wie der wissenschaftlich-technische Fortschritt (also bei gleichrangigen nebengeordneten Adjektiven) ist der Bindestrich nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Bei Verbindungen von Ziffern mit -fach wird auch die Schreibung mit Bindestrich zugelassen (8fach, 8-fach). Bei substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen (besonders mit Infinitiven) bestand eine Unklarheit, wann auf den Bindestrich verzichtet werden kann. Eine neue Formulierung soll dem begegnen; danach kann z. B. Inkrafttreten ohne Bindestrich geschrieben werden. Eine Änderung betrifft auch die Verwendung des Bindestrichs bei mehrteiligen Anglizismen.

d) Groß- und Kleinschreibung

In der Groß- und Kleinschreibung werden einige Änderungen vorgeschlagen, die eine konsequentere Anwendung des Prinzips der Großschreibung von Substantivierungen auf weitere Fälle, in denen formale Merkmale der Substantivierung festgestellt werden können, darstellen. Das betrifft Verbindungen von Präpositionen mit flektierten Adjektiven ohne vorangehenden Artikel (Fälle wie ohne Weiteres und vor Kurzem); hier soll auch die Großschreibung möglich sein. Das Gleiche gilt für unbestimmte Zahladjektive (die einen, die anderen, die meisten); wer den substantivischen Gebrauch unterstreichen will, kann großschreiben.

Bei den so genannten Nominationsstereotypen - festen Verbindungen von Adjektiven und Substantiven, die keine Eigennamen sind, aber terminologischen Status besitzen (Typus Gelbe Karte und Kleine Anfrage) - wurde kritisiert, dass bisher allein die Kleinschreibung galt. Hier wird durch eine Erläuterung hervorgehoben, dass im fachsprachlichen Gebrauch auch Großschreibung möglich ist.

e) Zeichensetzung und Silbentrennung

In beiden Fällen werden keine Änderungen vorgeschlagen.

(Dieser Text wurde von der Zwischenstaatlichen Kommission für die deutsche Rechtschreibung verfasst.)

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Dezember 2004 Abl. MBJS/04, [Nr. 16], S. 614
Außer Kraft getreten am 1. August 2005 durch Rundschreiben vom 21. Juli 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 8], S. 290

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