Historische Fassung Rundschreiben 25/05 (RS 25/05)
Historische Fassung
Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2006/2007
Anlage
1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2006/2007 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 28 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung gilt:
2.1 Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Gegebenenfalls sind für Prüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
2.2 Zwischen zwei Prüfungen liegt für eine Schülerin oder einen Schüler in der Regel minde-stens ein freier Tag.
2.3 Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 43 Abs. 4 Sekundarstufe I-Verordnung.
2.4 Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen statt-finden.
3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2006 in Kraft und am 31. August 2007 außer Kraft.
Anlage
Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2006/2007 Zeiträume und Termine
| Termin/Zeitraum | Vorgang | Bezug zur Sek I-V | |||
|---|---|---|---|---|---|
| bis 25. September 2006 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 33 | |||
| 25. Mai 2007 | schriftliche Prüfung Deutsch | § 27 Abs. 1 Nr. 1 | |||
| 29. Mai 2007 | schriftliche Prüfung Mathematik | § 27 Abs. 1 Nr. 2 | |||
| 15. Juni 2007 | - letzter Unterrichtstag für die Jahrgangsstufe 10 - Bekanntgabe der Jahresnoten - Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen in Deutsch und Mathematik - Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch und Mathematik | § 43 Abs. 3 | |||
| ab 18. Juni 2007 | Zeitraum für die - mündlichen Prüfungen, einschließlich Gruppenprüfungen - Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik und in anderen Fächern - freiwilligen Zusatzprüfungen | § 27 Abs. 1 Nr. 3 und 4 § 27 Abs. 2, § 43 Abs. 4 § 27 Abs. 2 |
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. August 2007 durch Zeitablauf vom 19. Dezember 2005 | Abl. MBJS/05, [Nr. 13], S. 454 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2005 | Abl. MBJS/05, [Nr. 13], S. 454 | |
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