Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 18/20 (RS 18/20)

Historische Fassung

Rundschreiben über die Umsetzung der ländereinheitlichen Regelung zur Ausweisung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen auf dem Abiturzeugnis

1. Definition

Mit dem Erwerb des Abiturs wird auf der Grundlage des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ (GER), der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, Ziffer 7.6 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i. d. F. vom 15.02.2018) sowie der im Land Brandenburg gültigen abschlussorientierten Standards der Rahmenlehrpläne für den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an Gymnasien, beruflichen Gymnasien und Gesamtschulen sowie für den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife entsprechend den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife oder den „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“ (EPA) ein GER-Niveau in einer Fremdsprache erreicht. Dieses wird auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen, sofern in den letzten beiden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt mindestens 5 Punkte erreicht wurden.

Der jeweils gültige Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Die im Rahmenlehrplan definierten abschlussorientierten Standards geben das GER-Niveau in der jeweiligen Fremdsprache an. Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht.

2. Übersicht der auf dem Abiturzeugnis auszuweisenden Sprachniveaus gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen

Spracheaus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache (auf grundlegendem oder erhöhtem Anforderungsniveau sowie Leistungs- und Grundkurs)in der Sekundarstufe II neu einsetzend
EnglischB2/C1-
FranzösischB2B1/B2
PolnischB2B1/B2
RussischB2B1/B2
Sorbisch (Wendisch)B2/C1-
SpanischB2B1/B2

Für die Fächer Griechisch (vorläufiger Rahmenplan vom 10.08.1992) und Latein (Rahmenlehrplan vom 01.08.2018) wird kein GER-Niveau auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen. Die abschlussorientierten Standards des vorläufigen Rahmenplans Griechisch bzw. des Rahmenlehrplans Latein enthalten keine Angaben zum GER-Niveau.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. August 2020 Abl. MBJS/20, [Nr. 34], S. 358
Außer Kraft getreten am 31. Januar 2025 Abl. MBJS/20, [Nr. 34], S. 358

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