Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 16/23 (RS 16/23)

Historische Fassung

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2024/2025 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2024/2025 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2021 (GVBl. II/21, Nr. 47), sowie folgende organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2024/2025

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
  4. Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife kann auch nach dem 30. Juni 2025 erfolgen, wenn an einer Schule kein Prüfling den Bundesfreiwilligendienst oder den Freiwilligen Wehrdienst zum 1. Juli 2025 antritt.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2024 in Kraft und am 31. Juli 2025 außer Kraft.

Anlage

Abiturprüfung im Schuljahr 2024/2025 in der gymnasialen Oberstufe
Termine und Fristen

Termin/Frist

Vorgang

Rechtsgrundlage

bis zum 11.09.2024

konstituierende Sitzung des Prüfungsaus-schusses

§ 17 GOSTV

bis zum 13.09.2024

Festlegung der Abiturprüfungs-fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung

§ 10 Absatz 2, 3 und 4 GOSTV

bis zum 20.01.2025

Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständi-gen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym-nasiale Oberstufe)

§ 23 Absatz 3 GOSTV,
Nummer 14 Absatz 1 und 2
VV-GOSTV

09.04.2025

Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

§ 19 GOSTV

10.04.2025

Bekanntgabe der Abschlussbewertun-gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase

§ 19 GOSTV,
§ 19 Absatz 2 GOSTV,
Nummer 13
VV-GOSTV

11.04. bis 22.05.2025

Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,
Termine für die Fächer des Zentralabiturs:
11.04., 9.00 Uhr, alle schriftlichen Prüfungsfächer auf Grundkursniveau (ausgenommen Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik)
29.04., 9.00 Uhr, Deutsch (Grund- und Leistungskursniveau)
05.05., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau)
07.05., 9.00 Uhr, Englisch (Grund- und Leistungskurskursniveau)
09.05., 9.00 Uhr, Mathematik (Grund- und Leistungskursniveau)
14.05., 9.00 Uhr Französisch (Grund- und Leistungskursniveau)
16.05., 9.00 Uhr, Biologie (Grund- und Leistungskursniveau)
20.05., 9.00 Uhr, Physik (Grund- und Leistungskursniveau)
21.05., 9.00 Uhr, Chemie (Grund- und Leistungskurs)

§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV,
Nummer 14
VV-GOSTV

ab 22.05.2025

Mündliche Abiturprüfungen einschl. Kolloquien der Besonderen Lernleistung sowie Zusatzprüfungen

§ 25 GOSTV,
Nummer 16
VV-GOSTV

15.05. bis 13.06.2025

Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den dezentral zu prüfenden Fächern:
ab 15.05.2025
Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs:
23.05., 9.00 Uhr, alle schriftlichen Prüfungsfächer auf Grundkursniveau (ausgenommen Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik)
26.05., 9.00 Uhr, Deutsch (Grund- und Leistungskursniveau)
27.05., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (nur Leistungskurs)
28.05., 9.00 Uhr, Englisch (Grund- und Leistungskursniveau)
04.06., 9.00 Uhr, Mathematik (Grund- und Leistungskursniveau)
06.06., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (nur Grundkursniveau)
11.06., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (nur Leistungskursniveau)
13.06., 9.00 Uhr, Französisch (Grund- und Leistungskursniveau)

§ 23 GOSTV
Nummer 14
VV-GOSTV

bis 30.06.2025

Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife

§ 34 Absatz 4 GOSTV

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. Oktober 2023 Abl. MBJS/23, [Nr. 34], S. 446
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2025 Abl. MBJS/23, [Nr. 34], S. 446

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