Historische Fassung Rundschreiben 15/09 (RS 15/09)
Historische Fassung
Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2009/2010 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2009/2010 werden folgender Terminrahmen gemäß § 18 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 1. März 2002 (GVBl. II Seite 142), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. September 2005 (GVBl. II S. 509), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2009/2010
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 20 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von der oder dem Prüfungsvorsitzenden für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler ist bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach zu ermöglichen.
- Die Zusatzprüfungen und die Wiederholungsprüfungen im vierten Abiturprüfungsfach dürfen frühestens am vierten Schultag nach der Bekanntgabe der Festlegung von zusätzlichen mündlichen Abiturprüfungen statt-finden.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt die oder der Prüfungsvorsitzende im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 25 Absatz 3 bis 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
2. Änderungshinweis
Der im Rundschreiben 14/08 vom 10. November 2008 auf den 3.6.2010, 9.00 Uhr, festgelegte Nachschreibetermin für die Abiturprüfung im Fach Mathematik wird auf den 4.6.2010, 9.00 Uhr, verlegt.
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2009 in Kraft und am 31. Juli 2010 außer Kraft.
Das Rundschreiben 14/08 tritt mit Wirkung vom 1. August 2009 außer Kraft.
Anlage
Abiturprüfung im Schuljahr 2009/2010 in der gymnasialen Oberstufe
Termine und Fristen
| Termin/Frist | Vorgang | Rechtsgrundlage | |||
|---|---|---|---|---|---|
| bis zum 10.9.2009 | Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungs-fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung oder einer freiwilligen fünften Prüfung | § 11 Absatz 4 GOSTV | |||
| bis zum 25.9.2009 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 19 GOSTV | |||
| bis zum 29.1.2010 | Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym-nasiale Oberstufe) | § 25 Absatz 6 GOSTV | |||
| 20.4.2010 | Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 14 Absatz 6 GOSTV | |||
| 27.4.2010 | Bekanntgabe der Abschlussbewertun-gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 14 Absatz 6 GOSTV, § 22 Absatz 2 GOSTV, Nummer 11 Absatz 1 VV-GOSTV, Nummer 14 VV-GOSTV | |||
| 28.4. bis 12.5.2010 | Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung, Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 28.4., 9.00 Uhr, Deutsch (LK + GK) 30.4., 9.00 Uhr, Englisch (LK + GK) 3.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (LK + GK) 5.5., 9.00 Uhr, Mathematik (jeweils LK + GK) 7.5., 9.00 Uhr, Französisch (jeweils LK + GK) 10.5., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (LK + GK) | § 25 Absatz 1 GOSTV, Nummer 15 Absatz 4 VV-GOSTV | |||
| ab 17.5.2010 | Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatz- u. Wiederholungsprüfungen | § 31 GOSTV | |||
| 28.5. bis 11.6.2010 | Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs: 28.5., 9.00 Uhr, Deutsch 1.6., 9.00 Uhr, Englisch 4.6., 9.00 Uhr, Mathematik 7.6., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung 9.6., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik 11.6., 9.00 Uhr, Französisch | ||||
| bis 30.6.2010 | Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife | § 14 Absatz 3 GOSTV |
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Juli 2010 durch Zeitablauf vom 22. Oktober 2009 | Abl. MBJS/09, [Nr. 9], S. 386 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Oktober 2009 | Abl. MBJS/09, [Nr. 9], S. 386 | |
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