Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 13/06 (RS 13/06)

Historische Fassung

Flexible Pflichtstundenverteilung über einen längeren Zeitraum; Führung von Unterrichtsstundenkonten

Rundschreiben 30/00

Gemäß § 17 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg (Arbeitszeitverordnung - AZV Bbg) hat das Ministerium des Innern im Rahmen der Experimentierklausel der Verlängerung der Regelung zu einer abweichenden, ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen durchschnittlichen Pflichtstundenzahl über einen längeren Zeitraum bis zum Schuljahresende 2006/2007 zugestimmt.

Dadurch kann innerhalb dieses Zeitraumes der Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte schul- oder schuljahresbezogen abweichend von der durchschnittlichen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung nach Maßgabe des Rundschreibens 30/00 festgelegt und ausgeglichen werden.

Die übrigen Bestimmungen des Rundschreibens 30/00 vom 18.September 2000 gelten uneingeschränkt weiter.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Juli 2006 Abl. MBJS/06, [Nr. 7], S. 385
Außer Kraft getreten am 11. Juli 2009 durch Rundschreiben vom 12. Mai 2009 Abl. MBJS/09, [Nr. 5], S. 162

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen