Historische Fassung Rundschreiben 11/10 (RS 11/10)
Historische Fassung
Termine für die Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 im Schuljahr 2010/2011
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 im Schuljahr 2010/2011 werden entsprechend Abschnitt 2 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) vom 14. April 2008 folgende Termine sowie organisatorischen Hinweise veröffentlicht.
1. Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 im Schuljahr 2010/2011
Die Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 finden an den in der Anlage genannten Terminen statt. Alle Schülerinnen und Schüler, die nach den Rahmenlehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden, sind gemäß § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, an den Vergleichsarbeiten teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die am Testtag verhindert sind, können nach Entscheidung der Fachlehrkraft die Arbeit nachschreiben. Vergleichsarbeiten wie Vera 3 oder 8 werden nicht zensiert, sondern verfolgen diagnostische Zwecke und ermöglichen eine bessere individuelle Förderung.
Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen:
- Schulen müssen sich auf dem Web-Portal des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) http://www.isq-bb.de anmelden. Mit der Anmeldung wird u. a. auch die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler festgelegt, für die die Schule dann die erforderliche Zahl von Testheften erhält. Die Zeiträume für die Anmeldung werden noch bekanntgegeben.
- Beispielaufgaben für die Jahrgangsstufe 3 und 8 sind auf den Seiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) http://isq-bb.de oder auf der Internetseite des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): http://www.iqb.hu-berlin.de/bista/aufbsp/vera8_2009/ zu finden. Bitte beachten Sie auch die Antwortbox zu den am häufigsten gestellten Fragen zu VERA 8.
- Die Entscheidung zur Teilnahme an den bei Vera 3 bzw. 8 nicht als Pflicht festgelegten Fächern bzw. Bereichen erfolgt durch die Schulleitung in Abstimmung mit den zuständigen Fachkonferenzen. Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 bzw. 8 grundsätzlich freiwillig. Die Ergebnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständige Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben, eine Kopie wird der Schülerakte beigefügt. Die Aufgabenhefte können den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt werden.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2010 in Kraft und am 31. Juli 2011 außer Kraft.
Anlage
Anlage - Terminübersicht Vera 3 und Vera 8 im Schuljahr 2010/2011
| Jahrgangsstufe | Fach | Termine | Verpflichtungsgrad | Dauer |
|---|---|---|---|---|
VERA 3 | Deutsch I | 12. Mai 2011 | verpflichtend | 40 Minuten |
| Deutsch II | 18. Mai 2011 | freiwillig | 40 Minuten | |
| Mathematik | 10. Mai 2011 | verpflichtend | 60 Minuten | |
VERA 8 | Englisch I | 1. März 2011 | verpflichtend | 40 Minuten |
| Englisch II | freiwillig | 40 Minuten | ||
| Deutsch I | 24. Februar 2011 | verpflichtend | 40 Minuten | |
| Deutsch II | freiwillig | 40 Minuten | ||
| Mathematik (alle Leitideen) | 2. März 2011 | verpflichtend | 80 min (einschließlich Pause) | |
| Die Termine für die Informationsveranstaltungen des ISQ für Lehrkräfte aus Brandenburg werden noch rechtzeitig bekannt gegeben. | ||||
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Juli 2011 durch Zeitablauf vom 29. Juli 2010 | Abl. MBJS/10, [Nr. 7], S. 193 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 29. Juli 2010 | Abl. MBJS/10, [Nr. 7], S. 193 | |
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