Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 10/11 (RS 10/11)

Historische Fassung

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2011/2012 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2011/2012 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 25. November 2008 (GVBl. II S. 454), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (GVBl. II/09, Nummer 40), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2011/2012

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. Änderungshinweis

Folgende im Rundschreiben 09/10 vom 13. Juli 2010 festgelegte Termine werden verändert:

  1. Der Termin für die Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase wird auf den 23.3.2012 vorverlegt.
  2. Der Termin für den letzten Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase wird auf den 29.3.2012 vorverlegt.
  3. Der Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen wird auf den 30.3.2012 vorverlegt. An diesem Tag finden die schriftlichen Abiturprüfungen auf Grundkursniveau in den Fächern Deutsch und Englisch statt.

Die Termine für die schriftlichen Abiturprüfungen auf Leistungskursniveau in den Fächern Deutsch und Englisch bleiben unverändert.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2011 in Kraft und am 31. Juli 2012 außer Kraft.

Das Rundschreiben 09/10 tritt am 31. Juli 2011 außer Kraft.

Anlage

Termine und Fristen

Termin/FristVorgangRechtsgrundlage
bis zum 26.8.2011Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungs-fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung§ 10 Absatz 3 GOSTV
bis zum 5.9.2011konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses§ 17 GOSTV
bis zum 20.1.2012Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym-nasiale Oberstufe)§ 23 Absatz 3 GOSTV, Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV
23.3.2012Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase§ 19 GOSTV
29.3.2012Bekanntgabe der Abschlussbewertun-gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase§ 19 GOSTV, § 19 Absatz 2 GOSTV, Nummer 13 VV-GOSTV
30.3. bis 4.5.2012Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,Termine für die Fächer des Zentralabiturs:
30.3., 9.00 Uhr, Deutsch, Englisch (jeweils nur GK)
16.4., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (LK + GK)
18.4., 9.00 Uhr, Deutsch (nur LK)
20.4., 9.00 Uhr, Englisch (nur LK)
23.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (jeweils LK + GK)
25.4., 9.00 Uhr, Mathematik (jeweils LK + GK)
27.4., 9.00 Uhr, Französisch (LK + GK)
§ 22, § 23 Absatz 1 GOSTV,
Nummer 14 VV-GOSTV
ab 7.5.2012Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatzprüfungen§ 25 GOSTV, Nummer 16 VV-GOSTV
21.5. bis 1.5.2012Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs:
21.5., 9.00 Uhr, Deutsch
23.5., 9.00 Uhr, Englisch
25.5., 9.00 Uhr, Mathematik
29.5., 9.00 Uhr, Französisch
31.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung
4.6., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik
§ 23 GOSTV Nummer 14 VV-GOSTV
bis 20.6.2012Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife§ 34 Absatz 4 GOSTV
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2012 durch Zeitablauf vom 7. Juli 2011 Abl. MBJS/11, [Nr. 4], S. 197
Ursprüngliche Fassung vom 7. Juli 2011 Abl. MBJS/11, [Nr. 4], S. 197

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen