Historische Fassung Rundschreiben 10/11 (RS 10/11)
Historische Fassung
Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2011/2012 in der gymnasialen Oberstufe
Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2011/2012 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 25. November 2008 (GVBl. II S. 454), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2009 (GVBl. II/09, Nummer 40), sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.
1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2011/2012
Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.
Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung gilt:
- Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
- Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach möglich sein.
- Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.
Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.
2. Änderungshinweis
Folgende im Rundschreiben 09/10 vom 13. Juli 2010 festgelegte Termine werden verändert:
- Der Termin für die Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase wird auf den 23.3.2012 vorverlegt.
- Der Termin für den letzten Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase wird auf den 29.3.2012 vorverlegt.
- Der Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen wird auf den 30.3.2012 vorverlegt. An diesem Tag finden die schriftlichen Abiturprüfungen auf Grundkursniveau in den Fächern Deutsch und Englisch statt.
Die Termine für die schriftlichen Abiturprüfungen auf Leistungskursniveau in den Fächern Deutsch und Englisch bleiben unverändert.
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2011 in Kraft und am 31. Juli 2012 außer Kraft.
Das Rundschreiben 09/10 tritt am 31. Juli 2011 außer Kraft.
Anlage
Termine und Fristen
| Termin/Frist | Vorgang | Rechtsgrundlage | |||
|---|---|---|---|---|---|
| bis zum 26.8.2011 | Festlegung der dritten und vierten Abiturprüfungs-fächer; Beantragung einer Besonderen Lernleistung | § 10 Absatz 3 GOSTV | |||
| bis zum 5.9.2011 | konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses | § 17 GOSTV | |||
| bis zum 20.1.2012 | Abgabe der dezentralen Aufgabenvorschläge bei der zuständigen Schulrätin oder dem zuständigen Schulrat für die Sekundarstufe II (gym-nasiale Oberstufe) | § 23 Absatz 3 GOSTV, Nummer 14 Absatz 1 und 2 VV-GOSTV | |||
| 23.3.2012 | Festlegung der Abschlussbewertungen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 19 GOSTV | |||
| 29.3.2012 | Bekanntgabe der Abschlussbewertun-gen für die Kurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase, Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung, letzter Unterrichtstag des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase | § 19 GOSTV, § 19 Absatz 2 GOSTV, Nummer 13 VV-GOSTV | |||
| 30.3. bis 4.5.2012 | Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung,Termine für die Fächer des Zentralabiturs: 30.3., 9.00 Uhr, Deutsch, Englisch (jeweils nur GK) 16.4., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung (LK + GK) 18.4., 9.00 Uhr, Deutsch (nur LK) 20.4., 9.00 Uhr, Englisch (nur LK) 23.4., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik (jeweils LK + GK) 25.4., 9.00 Uhr, Mathematik (jeweils LK + GK) 27.4., 9.00 Uhr, Französisch (LK + GK) | § 22, § 23 Absatz 1 GOSTV, Nummer 14 VV-GOSTV | |||
| ab 7.5.2012 | Mündliche Abiturprüfungen einschl. fünfter Prüfungskomponente sowie Zusatzprüfungen | § 25 GOSTV, Nummer 16 VV-GOSTV | |||
| 21.5. bis 1.5.2012 | Nachschreibetermine für die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern des Zentralabiturs: 21.5., 9.00 Uhr, Deutsch 23.5., 9.00 Uhr, Englisch 25.5., 9.00 Uhr, Mathematik 29.5., 9.00 Uhr, Französisch 31.5., 9.00 Uhr, Geografie, Geschichte, Politische Bildung 4.6., 9.00 Uhr, Biologie, Chemie, Physik | § 23 GOSTV Nummer 14 VV-GOSTV | |||
| bis 20.6.2012 | Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife | § 34 Absatz 4 GOSTV |
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Juli 2012 durch Zeitablauf vom 7. Juli 2011 | Abl. MBJS/11, [Nr. 4], S. 197 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 7. Juli 2011 | Abl. MBJS/11, [Nr. 4], S. 197 | |
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