Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 10/09 (RS 10/09)

Historische Fassung

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2009/2010

  1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2009/2010 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
  2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

    Unterrichtsausfall soll vermieden werden. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.

    Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

    Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.
  3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2009 in Kraft und am 31. August 2010 außer Kraft.

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2009/2010

Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangRechtsgrundlage
Bis 25. September 2009konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses§ 25 Absatz 1 Sek I-V
Bis 26. Februar 2010Festlegung des Termins der Fremdsprachenprüfung durch den Prüfungsausschuss§ 22 Absatz 1 Nummer 3 Sek I-V i. V. m. Nummer 8 Absatz 1 VV-Sek I-V
Ab 01. März 2010



Ab 08. März 2010
Wahl der zu prüfenden Fremdsprache durch die Schülerinnen und Schüler

Fremdsprachenprüfung
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
§ 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 Sek I-V

§ 26 Absatz 3 Sek I-V
18. Mai 2010schriftliche Prüfung Deutsch§ 22 Absatz 1 Nummer 1 Sek I-V
26. Mai 2010schriftliche Prüfung Mathematik§ 22 Absatz 1 Nummer 2 Sek I-V
18. Juni 2010frühester Termin der Bekanntgabe der Jahresnoten aller Fächer und der Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen in Deutsch und Mathematik
sowie
für die Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch und Mathematik
§ 26 Absatz 4 Sek I-V
21. Juni 2010frühester Termin für die Beantragung einer freiwilligen Zusatzprüfung in einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach oder einem Lernbereich
sowie
für die Beantragung freiwilliger Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik
§ 22 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V

§ 22 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 26 Absatz 4 Sek I-V, Nummer 8 Absatz 2 VV-Sek I-V
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. August 2010 durch Zeitablauf vom 31. August 2009 Abl. MBJS/09, [Nr. 7], S. 302
Ursprüngliche Fassung vom 31. August 2009 Abl. MBJS/09, [Nr. 7], S. 302

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen