Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an schulischen Einrichtungen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik (RL Medienoffensive)

Ursprüngliche Fassung

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, des § 115 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zu den Kosten für Ausstattungen von schulischen Einrichtungen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik mit dem Ziel der Unterstützung der Schulträger bei der Sicherung der angemessenen und zweckentsprechenden Ausstattung von Schulen.

1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Zuwendungen können gewährt werden für die Ausstattung von Schulen und für die abschlussbezogenen Lehrgänge an Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Volkshochschulen) mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundener kleinerer baulicher Veränderungen entsprechend der schulfachlichen Vorgaben der Anlage 1.Nicht förderfähig sind indexbedingte Mehrkosten.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte und Schulverbände, soweit sie Schulträger oder Träger von Volkshochschulen sind, sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Neben der Erfüllung der bestehenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen bedarf es eines genehmigten Ausstattungsprogramms auf der Grundlage der kreislichen/städtischen Ausstattungs- und der regionalen Fortbildungskonzeption.

4.2 Ausstattungsmaßnahmen können nur an den Schulstandorten gefördert werden, die in den Schulentwicklungsplänen mittel- bis langfristig als gesichert ausgewiesen sind.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart: Projektförderung

5.2 Finanzierungsart: Anteilfinanzierung

5.3 Form der Zuwendung: Zuweisung/Zuschuss

5.4 Bemessungsgrundlage:

5.4.1 Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % zu den als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben. Als zuwendungsfähige Gesamtausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen öffentlichen Ausgaben.

5.4.2 Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ergeben sich aus den in den Planungsunterlagen tatsächlich nachgewiesenen Ausgaben für die einzelnen förderfähigen Kostengruppen. Förderfähige Kostengruppen sind: IT-Ausstattung und deren Erstinstallation, Software, Netzwerke sowie Mobiliar und kleinere bauliche Veränderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstattungsmaßnahme stehen.

5.4.3 Leistungen Dritter werden auf die Höhe der Zuwendung angerechnet.

5.5 Die Zuwendung soll eine Bagatellgröße von 10.000 DM nicht unterschreiten.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Im Zuwendungsbescheid ist die Dauer der Zweckbindung wie folgt festzusetzen:

Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten beweglichen Gegenstände sind 5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Die Verwendung der Gegenstände innerhalb der vorgenannten Zeiträume für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Nach Ablauf der Fristen kann über die Gegenstände frei verfügt werden.

6.2 Die geförderte Ausstattung einschließlich der für deren Nutzung erforderlichen Räume sollen auch für die Lehrkräftefortbildung zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahmen werden außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt und stehen mit der Medienoffensive in unmittelbarem Zusammenhang. Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit diesen Fortbildungsmaßnahmen entstehen, werden erstattet.

6.3 Darüber hinaus soll die geförderte Ausstattung für Veranstaltungen der Volkshochschulen und für Maßnahmen der Träger der Jugendhilfe für Angebote der Jugendarbeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

6.4 Zuwendungen aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden grundsätzlich nur für eine Ausstattungsmaßnahme gewährt, die bis zum 30.06. des auf die Bewilligung folgenden übernächsten Jahres abgeschlossen ist. Für den Teil der Zuwendungsmittel, der bis dahin nicht zweckentsprechend eingesetzt und abgefordert wurde, verliert der Zuwendungsempfänger grundsätzlich seinen Anspruch auf Auszahlung entsprechend den Regelungen der Europäischen Kommission in Art. 31 und 32 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21.06.1999.

6.5 Zur Erfolgsbemessung und -bewertung sind im Sachbericht zum Verwendungsnachweis projektbezogen die erreichten Ergebnisse entsprechend Anlage 3 darzustellen.

7. Verfahren

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ist im Bewilligungsverfahren die Bewilligungsbehörde.

7.1 Antragsverfahren

7.1.1 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bis zum 30.3. für das jeweils laufende Haushaltsjahr unter Verwendung der Muster gemäß Anlage 2 in zweifacher Ausfertigung an die beim zuständigen Landrat bzw. Oberbürgermeister gemäß Pkt. 7.2.1 gebildete Arbeitsgruppe zu richten. Später eingehende Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

7.1.2 Im Jahr 2000 wird der Antragszeitraum einmalig auf den 30.09.2000 verlängert.

7.1.3 Die Maßnahme darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das MBJS.

Beginn der Ausstattungsmaßnahme ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages.

7.2 Bewilligungsverfahren

7.2.1 Die Auswahl der zu fördernden Projekte und deren schulfachliche und kostenseitige Prüfung erfolgt durch die beim Landrat oder Oberbürgermeister gebildete Arbeitsgruppe. Diese zieht eine Vertreterin oder einen Vertreter des zuständigen staatlichen Schulamtes, eine vom staatlichen Schulamt benannte sachverständige Lehrkraft und eine vom MBJS benannte für die Fortbildungskoordination verantwortliche Person hinzu.

7.2.2 Die durch die Arbeitsgruppe bestätigten Fördermittelanträge werden dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durch den Landrat bzw. den Oberbürgermeister übergeben.

7.2.3 Die Entscheidungen der Bewilligungsbehörde ergehen auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg.

7.2.4 Liegen die Zuwendungsvoraussetzungen nicht vor oder stehen Haushaltsmittel nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, erteilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen ablehnenden Bescheid. Eine Kopie der Ablehnung wird dem Landrat bzw. dem Oberbürgermeister zur Verfügung gestellt.

7.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

7.3.1 Die Auszahlung an den Zuwendungsempfänger erfolgt bei der Gewährung von Mitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz nach Mittelanforderung entsprechend der Nr. 1.44 der ANBest-G.

7.3.2 Die Auszahlung an den Zuwendungsempfänger erfolgt bei der Gewährung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission in Art. 32 Abs 1 Unterabs. 3 und Art. 32 Abs. 3 der Strukturfonds-Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vom 21.06.1999; d. h., Zuwendungsmittel dürfen nur auf der Grundlage tatsächlich getätigter Ausgaben unter Vorlage quittierter Rechnungen oder gleichwertiger Unterlagen getätigt werden.

7.4. Verwendungsnachweisverfahren

7.4.1 Der Zuwendungsempfänger erbringt gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes den Verwendungsnachweis.

7.4.2 Jeder Zuwendungsempfänger hat zu bescheinigen, dass die gewährten Zuwendungen zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden.

7.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gilt die VV/VVG zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

8.Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 01.07.2000 in Kraft und gilt bis zum 30.06.2002. Sie wird um zwei Jahre verlängert, wenn ein bis zum 31.12.2001 vorgelegter Effizienznachweis und die EU-rechtlichen Bedingungen dies rechtfertigen.

Potsdam, 1. Juli 2000

Steffen Reiche

Anlage 1

Schulfachliche Anforderungen an förderfähige Ausstattungsmaßnahmen innerhalb der RL Medienoffensive

1. Allgemeines

Diese Anlage wird jährlich überprüft und bei Bedarf erneuert.

2. Förderbedingungen

2.1 Förderbedingungen für Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft

2.1.1 Ausstattungsstandards

Auf die Aufstellung von einheitlichen Ausstattungsstandards für Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft wird zugunsten modellhafter Vorlaufausstattung verzichtet.

Eine Maßnahme innerhalb der Grundschule ist förderfähig, wenn durch die Maßnahme die im Folgenden beschriebene Merkmale enthalten sind.

2.1.2 Softwarelizenzen

Da Softwarelizenzen für Lernsoftware auch als Landeslizenzen beschafft werden sollen, ist Software außerhalb der oben genannten Standards nur dann förderfähig, wenn keine Software mit Landeslizenz für den gleichen Zweck zur Verfügung steht. Damit ist insbesondere Office-Software mit Ausnahme der Schulverwaltung nicht förderfähig.

Die Software wird in der Bildungsversion erworben, sofern eine solche Version speziell für Schulen existiert. Die Summe der Kosten für Software, die nicht unmittelbar notwendiger Teil der oben genannten Ausstattungsmerkmale ist, überschreitet insgesamt nicht DM 200 pro Multimedia-Arbeitsplatz.

2.1.3 Garantievereinbarungen

Die innerhalb der Maßnahme beschafften Standard-PC inklusive der Bildschirme weisen einen Garantiezeitraum von maximal 2 Jahren auf.

Fußnoten Grundschule:

G1
Ein Multimedia-Schülerarbeitsplatz besteht aus entsprechendem Mobiliar und einem PC mit folgenden Merkmalen:

  • moderner PC mit mittleren Leistungsdaten
  • CD-ROM-Laufwerk,
  • Soundkarte,
  • 2 Kopfhörer, Doppel-Adapter und kleine Lautsprecher,
  • Betriebssystem 32 Bit Windows-Version,
  • Hardware-Sicherungskarte mit folgenden Merkmalen:
  • die Hardwaresicherung verhindert Veränderungen an der Software des PC
  • die Hardwarelösung ist Windows 2000 kompatibel
  • die Hardwarelösung verfügt über einen automatischen Wiederherstellungsmodus, der sicher stellt, dass bei Neustart des Systems der vorher festgelegte Zustand ohne Kopiervorgänge wieder hergestellt wird
  • der Sicherungsmodus läßt sich über des Netzwerk abschalten
  • USB-Anschluss
  • 100MBit/s-Netzwerk-Anschluss
  • 17”-Röhren-Monitor

Alle innerhalb der Maßnahme beschafften PC für Schülerarbeitsplätze sind aus Wartungsgründen nach Möglichkeit identisch auszulegen.

Die Ausstattung mit speziellen Medieninseln, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich die Arbeitsplätze einer Medieninsel eine gemeinsame CPU teilen, sind bei gleicher Funktionalität ebenfalls zulässig.

Wenn eine Einbindung des Arbeitsplatzes in ein Netzwerk mit eigenem Server-PC geplant ist, so wird empfohlen, für die Client-Absicherung die Ausstattungsvorgabe unter Punkt S1 zu nutzen. Falls eine spätere Einbindung in ein Netzwerk geplant ist, wird eine Ausstattung der Netzwerkadapter mit PXE fähigem Boot-ROM empfohlen.

G2
Unter Medienpaket wird eine spezielle Multimediaausstattung (Hard- und Software) verstanden, die eine aktive gestaltende Arbeit und Auseinandersetzung mit Medien ermöglicht. Das Ausstattungsmerkmal Medienpaket soll Schulen auch bei der Profilbildung unterstützen. Die Komponenten sind einfach ausgelegt. Das Medienpaket enthält immer einen Scanner mit USB-Anschluss und einen Farbdrucker mit USB-Anschluss sowie 2 Mikrofone. Darüber kann es weitere optionale Ausstattungsbestandteile enthalten, wie z. B. weitere Farbdrucker, DVD-Laufwerke, Grafiktablett, einfache digitale Fotokameras, CD-Brenner, Midi-Keyboards und die jeweilig zugehörige Software. Die Gesamtkosten für das Medienpaket dürfen DM 1000 bzw. DM 1500 bei Schulen mit mindestens 4 Zügen nicht überschreiten.

G3
Die Ausstattung für Schulverwaltungen besteht aus einem PC und einem Drucker mit folgenden Merkmalen:

  • moderner PC mit mittleren Leistungsdaten
  • CD-ROM-Laufwerk,
  • Netzwerkfähigkeit für 100MBit/s
  • Betriebssystem Windows 2000
  • 17”-Röhren-Monitor,
  • separater Internetzugang
  • Laserdrucker einfacher bis mittlerer Leistungsklasse
  • einfache, lokale Backup-Vorrichtung entsprechend dem zu sichernden Datenvolumen des verwendeten Schulverwaltungsprogramms

Zusätzlich ist der Verwaltungsrechner mit MS-Office 2000 Professional für einen standardisierten Dokumenten- und Datenaustausch auszustatten. Eine Grundeinstellung für Sicherheitsvorgaben, Benutzerrechte und Dateistrukturen entsprechend gesonderter Vorgaben durch das MBJS ist sicherzustellen.

Optionale Anteile sind förderfähig, stellen aber keine Standardausstattung dar.

2. 2 Förderbedingungen für weiterführende allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I in staatlicher Trägerschaft

2.2.1 Ausstattungsstandards

Eine Maßnahme innerhalb der Sekundarstufe I ist förderfähig, wenn durch die Maßnahme unter Anrechnung vorhandener Ausstattung der im Folgenden beschriebene Ausstattungsstandard hergestellt wird. Der Ausstattungsstandard einer Schule gilt grundsätzlich dann als hergestellt, wenn alle nachfolgend aufgeführten Merkmale zutreffen. Eine Realisierung in Stufen ist möglich, wobei die in der Tabelle unter Pkt. 2 aufgeführte Ausstattung der weiteren Unterrichtsräume mit Multimedia-Schülerarbeitsplätzen nachrangig als zweite Stufe erfolgen kann.

2.2.2 Softwarelizenzen

Da Softwarelizenzen für Lernsoftware auch als Landeslizenzen beschafft werden sollen, ist Software außerhalb der oben genannten Standards nur dann förderfähig, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • die Software trägt in besonderer Weise dazu bei, das Schulprofil zu entwickeln
  • die Software ist keine Office -Software (Ausnahme Schulverwaltung)
  • die Software wird in der Bildungsversion erworben, sofern eine solche Version speziell für Schulen existiert
  • die Summe der Kosten für Software, die nicht unmittelbar notwendiger Teil der oben genannten Ausstattungsmerkmale ist, überschreitet insgesamt nicht 1000 DM

2.2.3 Garantievereinbarungen

Die innerhalb der Maßnahme beschafften Standard-PC inklusive der Bildschirme weisen einen Garantiezeitraum von maximal 2 Jahren auf.

2.2.4 Ausnahmeregelungen

Unterschreitungen der in Abschnitt 2.2.1 beschriebenen Standardausstattungsmerkmale sind in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Die zusätzliche Umrüstung vorhandener Ausstattung ist in begründeten Fällen förderfähig. Dazu gehört insbesondere die Ausstattung von weiteren, schon vorhandenen Schüler-PC mit der bei den Multimedia-Schülerarbeitsplätzen beschriebenen Hardwareabsicherung, sofern es sich um PC mit einer Taktfrequenz von mindestens 200 MHz handelt. Von einer Förderung ausdrücklich ausgeschlossen sind dabei komplette Aufrüstungen alter Schülerarbeitsplätze.

Fußnoten Sekundarstufe I:

S1
Ein Multimedia-Schülerarbeitsplatz besteht aus entsprechendem Mobiliar und einem PC mit folgenden Merkmalen:

  • moderner PC mit mittleren Leistungsdaten
  • CD-ROM-Laufwerk,
  • Soundkarte,
  • Kopfhörer und/oder Lautsprecher,
  • Netzwerkadapter für 100MBit/s mit PXE-Standard entsprechendem Boot-ROM
  • Betriebssystem 32 Bit Windows-Version,
  • USB-Anschluss
  • 17”-Röhren-Monitor,
  • einem System zur Client-Absicherung, das entweder
  • aus einem serverbasiertem Management- und Sicherheitssystem, welches zwingend auf der Grundlage von Remote Boot arbeitet und in der Lage ist, unabhängig vom Betriebssystem des Clients und des Server, vom Administrator definierte Client-Systemzustände wiederherzustellen oder
  • aus einer Hardware-Sicherungskarte mit folgenden Merkmalen:
  • die Hardwaresicherung verhindert Veränderungen an der Software des PC
  • die Hardwarelösung ist Windows 2000 kompatibel
  • die Hardwarelösung verfügt über einen automatischen Wiederherstellungsmodus, der sicher stellt, dass bei Neustart des Systems der vorher festgelegte Zustand ohne Kopiervorgänge wieder hergestellt wird
  • der Sicherungsmodus läßt sich über des Netzwerk abschalten
    besteht.
  • Internetzugang

Alle innerhalb der Maßnahme beschafften PC für Schülerarbeitsplätze sind aus Wartungsgründen identisch auszulegen. Ausgenommen sind PC mit besonderen Hardware komponenten innerhalb des Medienpaketes.

S2
Unter Medienpaket wird eine spezielle Multimediaausstattung (Hard- und Software) verstanden, die eine aktive gestaltende Arbeit und Auseinandersetzung mit Medien ermöglicht. Das Ausstattungsmerkmal Medienpaket soll Schulen auch bei der Profilbildung unterstützen. Das Medienpaket enthält immer einen Scanner mit USB-Anschluss und einen Farbdrucker mit USB-Anschluss, 2 Mikrofone sowie ein DVD-Laufwerk. Darüber kann es weitere optionale Ausstattungsbestandteile enthalten, wie z. B. weitere Scanner und Farbdrucker, Grafiktablett, Tonaufnahmegeräte mit Mikrofon, einfache digitale Foto- und Videokameras, digitale Schnittvorrichtungen, CD-Brenner, Midi-Keyboards und die jeweilig zugehörige Software. Die Gesamtkosten für das Medienpaket dürfen DM 3000 nicht überschreiten.

Überschreitungen der beschriebenen Standardausstattungsmerkmale durch Beamer sind nur in Einzelfällen in Absprache mit dem MBJS in voller Höhe der angefallenen Kosten förderfähig, wenn sie im Landesinteresse liegen. Dazu zählen insbesondere modellhafte Vorhaben sowie Ausstattungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung.

S3
Die Ausstattungsmerkmale für einen Multimedia-Arbeitsplatz für Lehrkräfte stimmen mit den Merkmalen für den Mulimedia-Schülerarbeitsplatz bis auf folgende Erweiterungen überein:

  • einfacher Drucker
  • Betriebssystem Windows 2000

S4
Die Ausstattung für Schulverwaltungen besteht aus einem PC und einem Drucker mit folgenden Merkmalen:

  • moderner PC mit mittleren Leistungsdaten
  • CD-ROM-Laufwerk,
  • Netzwerkfähigkeit für 100MBit/s
  • Betriebssystem Windows 2000
  • 17”-Röhren-Monitor,
  • separater Internetzugang
  • Laserdrucker mittlerer Leistungsklasse
  • einfache, lokalen Backup-Vorrichtung entsprechend dem zu sichernden Datenvolumen des verwendeten Schulverwaltungsprogramms

Zusätzlich ist der Verwaltungsrechner mit MS-Office 2000 Professional für einen standardisierten Dokumenten- und Datenaustausch auszustatten.

Eine Grundeinstellung für Sicherheitsvorgaben, Benutzerrechte und Dateistrukturen entsprechend gesonderter Vorgaben durch das MBJS ist sicherzustellen.

2. 3 Förderbedingungen für Berufliche Schulen, Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft mit abschlussbezogenen Lehrgängen (Volkshochschulen)

Für den Bereich der Beruflichen Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft mit abschlussbezogenen Lehrgängen werden durch das MBJS in Absprache mit den Schulträgern Einzelmaßnahmen festgelegt. Die Multimedia-Arbeitsplätze sollen die Bedingungen für Multimedia-Arbeitsplätze in der Sekundarstufe I erfüllen.

2. 4 Förderbedingungen für genehmigte Ersatzschulen

Für den Bereich der genehmigten Ersatzschulen werden durch das MBJS in Absprache mit den Schulträgern Einzelmaßnahmen festgelegt. Die Kosten pro Schule orientieren sich dabei an den durchschnittlichen Kosten von Maßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

2. 5 Förderbedingungen für Förderschulen

Für den Bereich der Förderschulen werden durch das MBJS in Absprache mit den Schulträgern Einzelmaßnahmen festgelegt, die modellhaften Vorlaufcharakter haben. Die Multimedia-Arbeitsplätze müssen die Bedingungen für Multimedia-Arbeitsplätze in der Sekundarstufe I erfüllen, sofern nicht gesonderte Anforderungen durch spezifische Behinderungen bestehen.

Zum Ausstattungsstandard im Bereich der Förderschule gehört eine Ausstattung für Schulverwaltung F1.

Fußnoten Förderschule

F1
Die Ausstattung für Schulverwaltung besteht aus einem PC und einem Drucker mit folgenden Merkmalen:

  • moderner PC mit mittleren Leistungsdaten
  • CD-ROM-Laufwerk,
  • Netzwerkfähigkeit für 100MBit/s
  • Betriebssystem Windows 2000
  • 17”-Röhren-Monitor,
  • separater Internetzugang
  • Laserdrucker mittlerer Leistungsklasse
  • einfache, lokalen Backup-Vorrichtung entsprechend dem zu sichernden Datenvolumen des verwendeten Schulverwaltungsprogramms

Zusätzlich ist der Verwaltungsrechner mit MS-Office 2000 Professional für einen standardisierten Dokumenten- und Datenaustausch auszustatten.

Eine Grundeinstellung für Sicherheitsvorgaben, Benutzerrechte und Dateistrukturen entsprechend gesonderter Vorgaben durch das MBJS ist sicherzustellen.

Optionale Anteile sind förderfähig, stellen aber keine Standardausstattung dar.

3. Sonstiges

Im Interesse eines sparsamen Einsatzes der Mittel, werden die Antragsteller aufgefordert, Standardkomponenten in angemessenen Losgrößen gemeinsam zu beschaffen sowie Rahmenverträge und Paketangebote (Klassenraumlizenzen, Schullizenzen) zu nutzen.

Anlage 2

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antragssteller: Antragsdatum ........................................

Eingangsdatum ......................................

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Ref. 21
Steinstraße 104-106
14480 Potsdam

über den Landrat bzw. den Oberbürgermeister

Bezug: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik (RL Medienoffensive)

1. Antragsteller:

2. Maßnahme:

3. Gesamtkosten:

4. Finanzierungsplan - in DM -

5. Beantragte Zuwendung/Förderung

6. Begründung

7. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

8. Erklärungen

Der Antragsteller erklärt, dass

8.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten,

8.2 er zum Vorsteuerabzug (nicht) berechtigt ist und dies bei den Ausgaben berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer),

8.3 die in diesem Antrag (einschl. der Antragsunterlagen und Anlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

9. Anlagen

  • Bedarfsbegründung, Aussagen zur Schulentwicklungsplanung, Ausstattungskonzept, Nutzungskonzept,
  • Erläuterungsbericht mit genauer Beschreibung der notwendigen kleineren Baumaßnahmen (bei Bedarf mit Zeichnungen) und Ausführungsart,
  • Kostenzusammenstellung,
  • Angabe des vorgesehenen Vergabeverfahrens.

........................... ................................. ....................................................
Ort, Datum ( Stempel) Rechtsverbindliche Unterschrift

10. Ergebnisse der Antragsprüfung durch den Landrat bzw. Oberbürgemeister

Anlage 3

Angaben zur Erfolgsbemessung im Sachbericht zur RL Medienoffensive

Dieser Anhang wird angepasst an die Anlage 1 bei Bedarf jährlich aktualisiert.

Schulnummer: ...........................................................................................

Name der Schule: ....................................................................................

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Juli 2000 Abl. MBJS/00, [Nr. 8], S. 265
Nrn. 6.5, 7, 7.1.2, 7.4.1, 7.5, 8 geändert; Nr. 7.1.2 gestrichen; Nr. 7.1.3 (alt) wird Nr. 7.1.2 (neu) durch Richtlinie vom 30. September 2002 Abl. MBJS/02, [Nr. 13], S. 625
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2006 durch Mitteilung vom 23. Februar 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 3], S. 179

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen