Ursprüngliche Fassung Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt)
Ursprüngliche Fassung
I.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder sind übereingekommen, die einheitlich für den Bereich des Bundes und der Länder geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 18. Dezember 1984 (BAnz. Nr. 176 vom 18. September 1984 in Verbindung mit der Beilage 47/84) in der geänderten Fassung vom 5. Dezember 2012 (BAnz. AT 2012 B2) zu ändern.
Die Richtlinien in ihrer neuen Fassung werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie sind ab 1. Januar 2017 mit sämtlichen Anlagen auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de) abrufbar.
II.
Für das Land Brandenburg setze ich die Neufassung der Richtlinien mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 6. Dezember 2012 (JMBl. S. 118) außer Kraft.
Potsdam, den 12. Dezember 2016
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 12. Dezember 2016 | JMBl/17, [Nr. 1], S. 2 | |
| Absatz vor Abschnitt II eingefügt durch Runderlass vom 15. August 2023 | JMBl/23, [Nr. 9], S. 132 | |
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