Landesregierung Brandenburg

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING); ARS Nr. 10/2017

Aktuelle Fassung

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2017 die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten fortgeschrieben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 10/2017 wird für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Hiermit werden die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2015 sowie das Rundschreiben Straßenbau vom 20. Mai 2015 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Oktober 2017 ABl./17, [Nr. 44], S. 968

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