Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS)

Historische Fassung

Der Runderlass richtet sich an die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 08/2024 vom 5. März 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die „Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS)“ bekannt gegeben.

Aufgrund der allgemein geringen Flächenverfügbarkeit kann es erforderlich sein, für Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Bundesfernstraßen frühzeitig Flächen oder Maßnahmen zu bevorraten. Die Richtlinien für die projektunabhängige Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen im Bundesfernstraßenbau (R BKS) dienen dem Zweck, eine Bevorratung durch die Straßenbauverwaltung auch unabhängig von einzelnen Projekten frühzeitig zu ermöglichen. Durch diese projektunabhängige Bevorratung sollen Verzögerungen bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen reduziert werden.

Hiermit wird das ARS für den Bereich der Bundesstraßen eingeführt. Das ARS ist unter folgender Internetadresse verfügbar: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2024-08.html.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 14. Januar 2025 ABl./25, [Nr. 5], S. 75
Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 12. Juni 2026 ABl./26, [Nr. 26], S. 554

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