Ursprüngliche Fassung Errichtung des Staatlichen Prüfungsamtes für Verwaltungslaufbahnen
Ursprüngliche Fassung
- Als Einrichtung des Landes wird gemäß § 12 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorga-nisationsgesetz - (GVBl. 1991 S. 148) im Geschäftsbereich des Ministers des Innern mit sofortiger Wirkung ein staatliches Prüfungsamt errichtet. Es führt die Bezeichnung
Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen.
Das Prüfungsamt hat folgende Aufgaben:- Durchführung der Laufbahnprüfungen für den geho-benen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Verwaltung des Landes Brandenburg, in den Ge-meinden und Gemeindeverbänden sowie für den geho-benen Polizeivollzugsdienst des Landes,
- Durchführung der Laufbahnprüfungen für den mitt-leren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen Ver-waltung des Landes Brandenburg,
- Durchführung der Zwischen- und der Abschlußprü-fungen für den Beruf "Verwaltungsfachangestellte/r" und "Fachangestellte/r für Bürokommunikation",
- Durchführung von vorgeschriebenen Prüfungen anderer Dienste im Angestelltenbereich.
Die Zuweisung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
- Das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen hat seinen Sitz in O-1501 Neufahrland, Am Lehnitzsee 1.
- Es führt das Landeswappen gemäß § 1 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 30.5.1991(GVBl. 1991 S. 348). Die Umschrift des Landessiegels lautet:
"Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen"
- Das Staatliche Prüfungsamt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministers des Innern.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 24. Dezember 1992 | ABl./93, [Nr. 4], S. 109 | |
| Nummer 1 geändert, Nummern 2, 3 und 4 neu gefasst durch Erlass des MIK vom 5. Juni 2015 | ABl./15, [Nr. 25], S. 542 | |
| am 31.12.2017 außer Kraft getreten durch Erlass des MIK vom 6. Dezember 2017 | ABl./17, [Nr. 52], S. 1252 | |
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