Erlass zur Pilotierung des Prüffeldes für vermessungstechnische Geräte (Prüffelderlass)
Aktuelle Fassung
1 Allgemeines
1.1 Im Rahmen einer Pilotierungsphase wird die Einrichtung und der Betrieb eines Prüffeldes für Tachymeter und GNSS-Systeme erprobt.
1.2 Durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) wurde hierfür ein entsprechendes Prüffeld eingerichtet. Die LGB stellt auf ihrer Homepage unter https://geobasis-bb.de/lgb/de/dienstleister/prueffeld/ eine Beschreibung des Prüffeldes zur Verfügung. Die Nutzung des Prüffeldes ist kostenfrei.
1.3 Mit TAROT-online stellt die LGB eine Internet-Anwendung zur Verfügung, die eine automationsgestützte Auswertung der Prüfmessungen von Tachymetern und GNSS-Systemen ermöglicht. Die Nutzung der Software ist kostenfrei.
1.4 Die Pilotierungsphase beginnt mit Inkrafttreten des Erlasses und endet am 31. Dezember 2026.
2 Prüfung vermessungstechnischer Geräte
2.1 Bei Nutzung des Prüffeldes für Tachymeter entfällt für die betreffenden Geräte die Prüfpflicht nach Nummer 6.5.3, Satz 2 der Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm). Das Prüfzertifikat ersetzt in diesem Fall das Kalibrierungszeugnis. Eine Kalibrierung der Tachymeter auf der Kalibrierungsstrecke ist weiterhin möglich.
2.2 Die Überprüfung der Tachymeter auf dem Prüffeld ist bei Bedarf, mindestens aber alle zwei Jahre, durchzuführen, aktenkundig zu machen und auf Anforderung der Katasterbehörde vorzulegen.
2.3 Eine Verpflichtung zur Überprüfung von GNSS-Systemen besteht nicht.
3 Inkrafttreten
Dieser Erlass tritt zum 1. Dezember 2025 in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 29. November 2025 | ||
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