Historische Fassung Öffnungsangebot der privaten Krankenversicherung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte
Historische Fassung
Nach Mitteilung des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich zum 1. Januar 2005 insgesamt 20 Unternehmen der PKV bereit erklärt, am 31. Dezember 2004 freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte oder Ruhestandsbeamte nebst ihren Familienangehörigen zu erleichterten Bedingungen in beihilfekonforme Krankenkostenvolltarife aufzunehmen. Diese Öffnung erstreckt sich auch auf Richter. Sie ist zeitlich nicht befristet.
Für diese Öffnung gelten folgende Bedingungen:
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt,
- es gibt kein Höchstalter für die Aufnahme,
- Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen,
- Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden - wenn sie überhaupt erforderlich sind - auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt.
Über Einzelheiten dieser Öffnungsaktion informiert der Verband der privaten Krankenversicherung in der PKV-Info „GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV“ Sie ist auch im Internet auf der Web-Site www.pkv.de in der Rubrik „Rund um die PKV“ - Unterrubrik „Was und für Wen?“ abrufbar. Die Broschüre kann auch bei Bedarf kostenfrei beim Verband unter folgender Anschrift angefordert werden:
Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
PF 51 10 40
50946 Köln
Telefon: 0221/ 3 76 62 - 0
Telefax: 0221/ 3 76 62 - 30
Die Personalstellen werden gebeten, alle Beamten und Richter, auch im nachgeordneten Bereich, über die Öffnungsaktion in geeigneter Form zu unterrichten. Ungeachtet dessen wird die Zentrale Bezügestelle gebeten, in der nächsten Bezügebescheinigung für die Beamten und Versorgungsempfänger einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 9. Februar 2005 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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