Historische Fassung Einführung der Richtlinie über die Einräumung von Nutzungsrechten an den Ergebnissen der Landesvermessung (Nutzungsrechtsrichtlinie)
Historische Fassung
Die Nutzungsrechtsrichtlinie ist mit Runderlaß III Nr. 3/1998 des Ministeriums des Innern III/3-17-60 vom 31. März 1998 eingeführt worden. Der Runderlaß hat den folgenden Wortlaut:
„Die Richtlinie über die Einräumung von Nutzungsrechten an den Ergebnissen der Landesvermessung (Nutzungsrechtsrichtlinie) wird hiermit eingeführt. Sie ist ab sofort anzuwenden. Gleichzeitig treten die Vorschriften für die Lieferung und die Nutzung der topographischen Landeskartenwerke des Landes Brandenburg (KartLieferErlaß.BB), soweit sie noch gelten, außer Kraft.”
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 7. April 1998 | ABl./98, [Nr. 16], S. 449 | |
| am 21.03.2000 außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift über die Bereitstellung der topographischen Ergebnisse der Landesvermessung vom 22. März 2000 | ABl./20, [Nr. 47], S. 1141 | |
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