Historische Fassung Anordnung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen (Erlass Nr. 10/2014)
Historische Fassung
Erlass Nr. 10/2014
Aufenthaltsrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen
hier: Verlängerung der Antragsfrist
1. Mein Erlass Nr. 09/2013 vom 20.09.2013; Az: 21-802-20
2. Meine Information Nr. 71/2013 vom 28.10.2013; Az: 21-802-20
3. Mein Erlass Nr. 03/2014 vom 28.02.2014; Az: 21-802-20
In Abstimmung mit dem MASF und nach Erteilung des Einvernehmens durch das BMI am 09.09.2014 wird die landesrechtliche Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen, erneut bis zum 31.03.2015 verlängert.
Der Erlass Nr. 09/2013 vom 20.09.2013 und die Information Nr. 71/2013 vom 28.10.2013 in Form der Änderungen durch den Erlass Nr. 03/2014 vom 28.02.2014 haben weiterhin Bestand.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 10. September 2014 | ||
| Außer Kraft getreten am 31. März 2015 durch Verfügung vom 3. März 2015 | ||
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