Historische Fassung Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen
Historische Fassung
Die Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen, die sich ab 1. Januar 2003 (Ost) bzw. ab 1. April 2003 (West) nach dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 - BBV AnpG 2003/2004) vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798 ergeben, werden in den Anlagen bekannt gegeben.
Nach dem o. g. Gesetz ist für die Besoldungsgruppe B 11 lediglich die Anpassung des Familienzuschlags vorgesehen. Die Anpassung des Familienzuschlags ist keine Anpassung im Sinne von § 69e Abs. 3 BeamtVG.
Um Beachtung wird gebeten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 10. Oktober 2003 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 | ABl./12, [Nr. 22], S. 827 | |
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