Landesregierung Brandenburg

Mahnung privatrechtlicher Forderungen

Aktuelle Fassung

Einführung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens in Profiskal

Arbeitsanweisung Mahnverfahren und Vollstreckung vom 15.06.1993

Entsprechend der Arbeitsanweisung zu „Mahnverfahren und Vollstreckung“ vom 15.06.93 sind bei der Mahnung privatrechtlicher Forderungen Mahnauslagen zu erheben, die gem. §§ 284 und 286 BGB als Schadenersatz beanspruchbar sind.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens Profiskal werden diese Mahnauslagen einheitlich auf 3 DM festgelegt. Zur Entscheidung wurden auch bestehende Regelungen in anderen Bundesländern herangezogen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Februar 1997

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