Landesregierung Brandenburg

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING); Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 28/2016

Aktuelle Fassung

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten wurde fortgeschrieben. Es wird hiermit bekannt gegeben. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2012 vom 21. September 2012 wird hiermit aufgehoben und durch dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ersetzt.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2016 wird für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Für die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. März 2017 ABl./17, [Nr. 12], S. 288

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