Landesregierung Brandenburg

Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Errichtung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg

Aktuelle Fassung

Der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - zur Errichtung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 2013 (ABl. S. 1677) wird wie folgt neu gefasst:

1 Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung - jetzt Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - wird gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Neuorganisation der Straßenbauverwaltung im Land Brandenburg vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 240, 241) die nachgeordnete Straßenbauverwaltung ab dem 1. Januar 2005 als Landesbetrieb nach § 9 Absatz 1 und § 11 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) geführt. Der Landesbetrieb führt die Bezeichnung „Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg“, Kurzbezeichnung: LS.

2 Aufgaben, Betriebsführung, Umfang der Dienst- und Fachaufsicht, Grundsätze der Aufgabenerledigung und Wirtschaftsführung sowie des Rechnungswesens ergeben sich aus der Betriebsanweisung für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Die in der Anlage beigefügte Betriebsanweisung ist Bestandteil des Erlasses.

3 Der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur Errichtung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg vom 21. Mai 2013 sowie die Betriebsanweisung für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vom 21. Mai 2013 (ABl. S. 1677) werden aufgehoben. Die für das Autobahnamt und die Straßenbauämter des Landes sowie die für den Bereich Straßenwesen des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen ergangenen Richt-linien und Erlasse sowie sonstige Regelungen gelten sinngemäß fort, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

4 Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. November 2020 ABl./20, [Nr. 51], S. 1327

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