Historische Fassung Regelung des Verfahrens über die Feststellung der Befähigung für Beamtinnen und Beamte des mittleren und des gehobenen Dienstes für die nächsthöhere Laufbahn nach § 44 Laufbahnverordnung
Historische Fassung
Der Landespersonalausschuß hat am 11. Dezember 1996 vor-behaltlich des Inkrafttretens der Verordnung über die Laufbah-nen der Beamten des Landes Brandenburg (LVO) zur Erfül-lung der ihm in § 44 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Nr. 5 LVO übertragenen Aufgaben gemäß § 44 Abs. 3 LVO beschlossen:
Auf Antrag der obersten Dienstbehörde erkennt der Landesper-sonalausschuß Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes nach Feststellung der erfolgreichen Ein-führung die Befähigung für die nächsthöhere Laufbahn nach Aktenlage zu.
Für die Feststellung der Befähigung sind dem Landes-personal-ausschuß folgende Unterlagen vorzulegen:
1.20 Antragsausfertigungen nach dem im Amtsblatt für Brandenburg vom 14. August 1995, S. 759 veröf-fentlich-ten Muster; Ziffer I. ist entsprechend anzu-passen,
2. eine aktuelle dienstliche Beurteilung,
3. ein Prüfvermerk über das Vorliegen der für die Fest-stel-lung der Befähigung erforderlichen Voraus-setzungen, der sich jeweils an den in § 44 Abs. 1 oder Abs. 2 festge-schriebenen Voraussetzungen orientieren soll,
4. die Personalakte.
Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor einer Sitzung des Lan-despersonalausschusses bei der Geschäftsstelle ein-zureichen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 24. Februar 1997 | ABl./97, [Nr. 10], S. 131 | |
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des Landespersonalausschusses vom 8. Februar 2017 | ABl./17, [Nr. 8], S. 211 | |
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