Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über die Gewährung von "Kleinbeihilfen"

Historische Fassung

Angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Europäische Kommission einen befristeten beihilferechtlichen Rahmen1 geschaffen, damit die Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen können, um der Krise entgegen zu wirken. Auf der Basis dieses Rahmens hat die Europäische Kommission die “Bundesregelung Kleinbeihilfen“2 genehmigt, nach der in der Bundesrepublik Deutschland “Kleinbeihilfen“ bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro gewährt werden können.

Auf der Grundlage der “Bundesregelung Kleinbeihilfen“ können aus dem nachfolgend genannten Förderprogramm, rückwirkend vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010, auch “Kleinbeihilfen“ gewährt werden:

  • Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung pädagogischer Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich und zur Anpassung beruflicher Bildungsgänge im Land Brandenburg (RL Entwicklungs- und Modellvorhaben im Bildungsbereich) vom 19. Mai 2008 (Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 15. Juli 2008, S. 192)

Werden die Fördermaßnahmen als “Kleinbeihilfen“ gewährt, wird im Rahmen der Förderung sichergestellt, dass die Zuwendungsvoraussetzungen der genehmigten “Bundesregelung Kleinbeihilfen“ eingehalten werden. Danach sind insbesondere folgende beihilferechtliche Festlegungen zu beachten:

Werden “Kleinbeihilfen“ gewährt, erfolgt in dem Bewilligungsdokument ein Rechtsgrundlagenhinweis auf diesen Erlass und die “Bundesregelung Kleinbeihilfen“.

Zur Überwachung der Höchstbetragsgrenze legt der Antragsteller der Bewilligungsstelle eine Erklärung vor, in der alle ab dem 1. Januar 2008 erhaltenen/beantragten “De-minimis-Beihilfen“ und alle erhaltenen/beantragten “Kleinbeihilfen“ anzugeben sind.

Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Potsdam, den 17. Dezember 2009

Holger Rupprecht

Minister für Bildung, Jugend und Sport

1 Vorübergehender Gemeinschaftsrahmen für Staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, EU-ABl. C 16/1 vom 22.01.2009

2 Genehmigungsschreiben der Europäischen Kommission D/208679 vom 30.12.2008

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2010 durch Zeitablauf vom 17. Dezember 2009 Abl. MBJS/10, [Nr. 1], S. 2
Ursprüngliche Fassung vom 17. Dezember 2009 Abl. MBJS/10, [Nr. 1], S. 2

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