Historische Fassung Übertragung von Aufgaben auf den Leiter der Justizakademie des Landes Brandenburg
Historische Fassung
I.
Die Justizakademie ist eine Einrichtung des Landes. Sie ist dem Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten direkt unterstellt und wird von ihrem Leiter geführt. Der Leiter organisiert den Geschäftsbetrieb und ist - unbeschadet weiterer Regelungen durch Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verfügungen - verantwortlich für die nachfolgend benannten Aufgaben:
1. Planung der Fortbildungsveranstaltungen und Erstellen des Entwurfes des jährlichen Jahresfortbildungsprogramms
2. Organisation und Vorbereitung der Fortbildungsveranstaltungen (mit Ausnahme von länder- und ressortübergreifenden Tagungen)
2.1 Erstellen der Tagungsprogramme
2.2 Referentengewinnung; einschließlich Abschluss von Honorarverträgen
2.3 Tagungsleitergewinnung
2.4 Ausschreibung der Fortbildungsveranstaltungen
2.5 Einladung der Teilnehmer und Veranlassung ihrer Abordnung
3. Durchführung und Auswertung von Fort- und ausgewählten Ausbildungsveranstaltungen einschließlich
3.1 Betreuung der Referenten und Teilnehmer
3.2 Vergütung und Auslagenerstattung für Referenten
3.3 inhaltliche und organisatorische Auswertung der Veranstaltungen
4. Bewirtschaftung der zugewiesenen Haushaltsmittel, Mitwirkung bei der Erstellung der Haushaltsansätze
5. Stellenbewirtschaftung sowie Personalangelegenheiten der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Justizakademie einschließlich Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis
6. Mitwirkung bei Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten
II.
Diese Organisationsverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die Organisationsverfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 29. Januar 1996 (JMBl. S. 10) aufgehoben.
Potsdam, 4. Dezember 2002
Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten
In Vertretung
Gustav-Adolf Stange
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 4. Dezember 2002 | JMBl/02, [Nr. 12], S. 162 | |
| Außer Kraft getreten am 16. Februar 2010 durch Allgemeine Verfügung vom 20. Januar 2010 | JMBl/10, [Nr. 2], S. 10 | |
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