Historische Fassung Ergänzende Hinweise zu Nummer 5.4.2.2.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 - 2020 für das Jahr 2017 (Honorarhöhen 2017)
Historische Fassung
Gemäß Nummer 5.4.2.2.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz für die Förderung von Maßnahmen zur Alphabetisierung und Grundbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2014 - 2020 vom 8. Dezember 2016 (ABl. 2017 S. 5) wird für das Jahr 2017 der folgende Honorarsatz festgelegt:
Für die Durchführung eines Kurses gemäß Nummer 2.2.2 wird bis zu 28 Euro pro nachgewiesene Unterrichtsstunde gefördert. Der genannte Satz ist ab der ersten Vergabe, die im Jahr 2017 durch Bekanntmachung begonnen wird, anzuwenden. Kurse aus bereits abgeschlossenen oder zuvor begonnenen Vergaben sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| am 31.12.2017 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdJEV vom 16. Dezember 2016 | ABl./17, [Nr. 1], S. 11 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2016 | ABl./17, [Nr. 1], S. 11 | |
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