Historische Fassung Durchführungshinweise zur Brandenburgischen Leistungsstufenverordnung und zur Brandenburgischen Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Historische Fassung
Am 1. Januar 2002 treten im Land Brandenburg die Verordnungen über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Brandenburgische Leistungsstufenverordnung - BbgLStV) vom 12. Oktober 2001 (GVBl. II S. 586) sowie über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Brandenburgische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - BbgLPZV) vom 12. Oktober 2001 (GVBl. II S. 588) in Kraft.
Die Verordnungen sind von der Landesregierung Brandenburg auf der Grundlage der §§ 27 Abs. 3 und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes erlassen worden, die mit dem Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 322) eingeführt worden sind. Die hierin geregelte Leistungsbezahlung ist ein Instrument im Rahmen der Personalführung in den Behörden, das die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beamten in Ergänzung nichtmonetärer Leistungsanreize fördern und somit die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöhen soll. Dabei sollen die Leistungen zeitnäher und dezentraler honoriert werden können.
Zur Durchführung der Verordnungen ergehen die Hinweise in den Anlagen 1 und 2.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. November 2001 | ABl./02, [Nr. 16], S. 450 | |
| am 10.05.2012 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012 | ABl./12, [Nr. 22], S. 827 | |
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