Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen
Bewertung von Fischintensivmast in künstlichen Behältern

Historische Fassung

Es ist gefragt worden, wie

  • die Forellenerzeugung und -mast in Fließkanalanlagen und
  • die Mast von Wels, Stör und Aal in Kunststoffbehältern, die in einer Halle aufgestellt sind

bewertungsrechtlich zu beurteilen sind.

Hierzu bitte ich, folgende Auffassung zu vertreten:

Sowohl die Erzeugung und Mast von Forellen in Fließanlagen als auch die Fischmast in Kunststoffbehältern, die in einer Halle aufgestellt sind, sind als Teichwirtschaft, i. S. d. § 125 Abs. 7 Nr. 2 b und c BewG anzusehen.

Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Vergleiche Verfügung der OFD Cottbus vom 02.05.1997, S 3171 - 3 - St 15

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. April 1997

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