Landesregierung Brandenburg

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)

Aktuelle Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2022“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 18. Oktober 2019 (JMBl. S. 143) außer Kraft.

Potsdam, den 28. Oktober 2021

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 28. Oktober 2021 JMBl/21, [Nr. 11], S. 102

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen